Wenn die Wohnung leer steht, läuft das über den Vermieter. Grundversorgung. Bei Neuvermietung muss dieser den Zählerstand beim Stromversirger melden und den neuen Mieter nennen. Er bekommt dann die Schlussrechnung, der Mieter kann dann in der Grundversorgung bleiben (teuer) oder einen anderen Anbieter wählen.