Seite 1 von 3 1 2 3 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 22

Thema: Vermietung und Stromkosten

  1. #1
    Registriert seit
    10.03.06
    Ort
    Saarland
    Beiträge
    3,330

    Standard Vermietung und Stromkosten

    Anzeige
    Wir haben zwei 1-Zi-Appartments zur Vermietung. Obwohl ausgemacht ist, dass der Mieter sich um seinen Strom selbst kümmern muss, erhalten wir immer wieder Mahnungen wegen ausstehender Stromzahlungen. Wie wird das eigentlich gehandhabt? Ich dachte, der Mieter meldet sich an und meldet sich auch wieder ab (beim Stromversorger) und ist dann alleiniger Ansprechpartner? Allerdings ist dann die Wohnung zwischen zwei Mietern ohne Strom, oder? Kennt sich wer aus?

  2. #2
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
    Registriert seit
    04.10.01
    Beiträge
    18,043
    Wenn die Wohnung leer steht, läuft das über den Vermieter. Grundversorgung. Bei Neuvermietung muss dieser den Zählerstand beim Stromversirger melden und den neuen Mieter nennen. Er bekommt dann die Schlussrechnung, der Mieter kann dann in der Grundversorgung bleiben (teuer) oder einen anderen Anbieter wählen.

  3. #3
    Registriert seit
    10.03.06
    Ort
    Saarland
    Beiträge
    3,330
    Danke Struppi,
    aber wenn der Mieter jetzt einen anderen Versorger wählt? Wieso bleibt dann immer noch die "Grundversorgung". Das ist doch dann eigentlich gekündigt?

  4. #4
    Registriert seit
    29.08.07
    Ort
    Rhein-Main-Gebiet
    Beiträge
    35,529
    Grundversorgung scheinen hier allgemeine Stromkosten zu sein, d.h. Licht im Flur und Keller.
    Never judge a book by its cover...

  5. #5
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
    Registriert seit
    04.10.01
    Beiträge
    18,043
    Zitat Zitat von trixie Beitrag anzeigen
    Danke Struppi,
    aber wenn der Mieter jetzt einen anderen Versorger wählt? Wieso bleibt dann immer noch die "Grundversorgung". Das ist doch dann eigentlich gekündigt?
    Hat er einen anderen Versorger gewählt? Habt ihr den.Stromzähler beim.Grundversorger abgemeldet? Hast du beim Grundversorger mal nachgefragt?

    Juttali, Grundversorgung hat nichts mit Flurlicht zu tun. Grundversorgung heißt, dass man Strom und Gas vom “Grundversorger“ erhält, weil man keine andere Vertragsart gewählt hat. Sonst würde der Hahn zugedreht.

  6. #6
    Registriert seit
    10.03.06
    Ort
    Saarland
    Beiträge
    3,330
    Ich fürchte, wir sind ziemlich unerfahren. Also es handelt sich um Appartments in einem Hochhaus, von daher ist Strom in Flur und Keller wohl in den allgemeinen Nebenkosten drin. Bei diesen kleinen Appartments ist es auch so, dass der Mieter alle paar Monate - maximal ein Jahr - wechselt, wir sind da echt überfordert. Am besten wäre wohl, die Wohnung incl. Strom zu vermieten?

  7. #7
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
    Registriert seit
    04.10.01
    Beiträge
    18,043
    Zitat Zitat von trixie Beitrag anzeigen
    Ich fürchte, wir sind ziemlich unerfahren. Also es handelt sich um Appartments in einem Hochhaus, von daher ist Strom in Flur und Keller wohl in den allgemeinen Nebenkosten drin. Bei diesen kleinen Appartments ist es auch so, dass der Mieter alle paar Monate - maximal ein Jahr - wechselt, wir sind da echt überfordert. Am besten wäre wohl, die Wohnung incl. Strom zu vermieten?
    Nein, wieso? Ist doch ganz einfach. Bei wohnungsübergabe werden doch die Zähler abgelesen. Der Zöhlerstand wird mitgeteilt. Bei Auszug muss der Mieter bei seinem Versorger abmelden, ihr bekommt vom Grundversorger ein Schreiben. Wenn wieder vermieter wird das selbe Spiel. Ihr bekommt eone Rechnung über den Verbrauch während des Leerstandes und gut. Ruf beim Grundversorger (denk auch an Gas, falls vorhanden) an und klär das mit denen. Ist alles halb so schlimm!

  8. #8
    Registriert seit
    15.07.13
    Beiträge
    37,619
    Warum rufst du nicht einfach bei deinem örtlichen Grundversorger an und lässt dir erklären, wie es laufen soll, was euer Part und was Part der Mieter ist. Als Eigentümer/Vermieter kann es doch nicht schaden, sich Grundwissen anzueignen.

  9. #9
    Registriert seit
    25.10.00
    Beiträge
    18,642
    Wenn Leerstand ist, kannst Du dem Stromversorger das auch mitteilen und darum bitten, vorerst keine monatlichen Abschlagszahlungen zu verlangen. Trotzdem muss natürlich bei Ein- und Auszug jeweils abgelesen werden, wie von Struppi erklärt.

    Bei häufigem Mieterwechsel ist das evtl. lästig und Ihr könntet tatsächlich mal versuchen, inkl. Strom zu vermieten. Das könnt Ihr ja beim nächsten Mieter wieder ändern, wenn es sich nicht bewährt.
    (Nur inkl. Heizung würde ich nie machen, da dann bestimmt ohne Ende geheizt wird ...)

  10. #10
    Registriert seit
    10.03.06
    Ort
    Saarland
    Beiträge
    3,330
    Anzeige
    Danke für eure Tipps, ich wusste echt nicht, dass es sowas wie Grundversorgung gibt, die sozusagen immer weiter läuft.

Ähnliche Themen

  1. Stromkosten
    Von Mayanmar im Forum That's Life
    Antworten: 44
    Letzter Beitrag: 13.12.11, 10:02:49
  2. Vermietung einer Wohnung
    Von loewin hb im Forum That's Life
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.02.09, 16:53:08
  3. Möblierte Vermietung, pflichten des Mieters.
    Von Biene79 im Forum That's Life
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 22.06.06, 16:31:52

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •