ich finde auch, dass der Preis am Regal entscheidend sein sollte - und wenn das Angebot erst am nächsten Tag oder wann auch immer gültig ist, muss es groß und deutlich ausgeschrieben sein.
alles andere ist in meinen Augen unlauter.
ich finde auch, dass der Preis am Regal entscheidend sein sollte - und wenn das Angebot erst am nächsten Tag oder wann auch immer gültig ist, muss es groß und deutlich ausgeschrieben sein.
alles andere ist in meinen Augen unlauter.
Ich bin kein Jurist. Aber wenn ich mir hier §15 Abs. 2 durchlese, könnte man schon vermuten, dass das nicht rechtens ist.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ntPreview=True
Quatsch, Abs. 1
Ah, das habe ich nicht gesehen, sorry.
Ich hatte sowas in der Art von meiner Ausbildung vor Jahrhunderten in Erinnerung und danach gesucht.
Schieb es einfach auf die schlechte Serviceleistung von Google *kleiner Scherz*.
Hier ist es allerdings auch noch einmal erläutert.
https://www.pb-onlinehandel.de/magaz...chnungsgesetz/
Wenn der Preis VERSEHENTLICH falsch ausgeschrieben ist, hat das keine negativen Folgen. Aber von versehentlich kann in Klaras Fall ja nicht die Rede sein.
Ja, und wenn du bis zum vorletzten Absatz runterscrollst, steht dort genau, dass der Preis auf der Ware (Strichcode) gültig ist, auch wenn falsch ausgezeichnet wurde.