Bei uns wird für Feiertage ein Zuschlag von 100% bezahlt, welcher wahlweise in Stunden oder monetär abgegolten werden kann.
Heißt in der Praxis, wenn man an einem Feiertag 8 Stunden gearbeitet hat, kann man entweder dafür 2 Tage ( = 16 Stunden ) freinehmen, oder man nimmt einen Tag frei und bekommt die verbleibenden 8 Stunden als Feiertagszuschlag (steuerfrei) ausbezahlt.
Alternativ kann man sich auch alles ausbezahlen lassen, dann werden 8 Stunden zum normalen Stundenlohn vergütet (steuerpflichtig), die anderen 8 steuerfrei als Feiertagszuschlag.
Bei einem Zuschlag von 150% für 2 Tage Arbeit an Feiertagen wären das also 5 freie Tage als Ausgleich. Oder entsprechend 2 Tage frei und die verbleibenden 24 Stunden werden als Feiertagszuschlag ausgezahlt. Allerdings sind Zuschläge über 100/125 % nur an bestimmten Feiertagen steuerfrei.