Es ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob Deine Oma (was heute üblich ist) eine Kaltmiete zzgl. Betriebskosten schuldet oder (was früher üblich war und wonach das hier klingt) eine (Teil-)Inklusivmiete. Bei letzterem sind entweder alle Nebenkosten oder ein Teil der Nebenkosten (Einzelheiten sind dem Mietvertrag zu entnehmen) bereits in der Miete enthalten und dürfen daher nicht vom Vermieter umgelegt werden, es sei denn der Vertrag wurde irgendwann einmal ausdrücklich oder konkludent geändert. Eine konkludente Änderung kommt aber nur in Betracht, wenn über einen sehr langen Zeitraum die Nebenkosten umgelegt worden sind und der Mieter sich dagegen nicht beschwert hat (und selbst in dem Fall gibt es Gerichte, die der Auffassung sind, bloße Untätigkeit des Mieters lasse noch nicht auf einen Willen zur Vertragsänderung schließen). Nach allem was Du schreibst, muss Deine Oma also vermutlich nichts nachzahlen, aber sicherheitshalber würde ich zu einem Fachanwalt für Mietrecht gehen und den das kurz zusammenfassen lassen (Schreiben vom Anwalt beeindrucken in der Regel mehr als Schreiben der Mieter selbst). Ich drücke jedenfalls die Daumen!
"To get back my youth I would do anything in the world, except take exercise, get up early, or be respectable." - Oscar Wilde