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Thema: Nebenkostennachforderung - darf das der Vermieter?

  1. #1
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    Standard Nebenkostennachforderung - darf das der Vermieter?

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    Hallo zusammen,

    kennt sich jemand mit der Nachforderung der Nebenkosten aus und kann mir helfen? Es geht um folgenden Fall:
    Meine Oma wohnt seit 1993 in einer Sozialwohnung. Die Miete ist deshalb niedrig. Nun hat sie Anfang Dezember letzten Jahres eine Abrechnung über den Wasser- und Heizungsverbrauch erhalten, in der auch die Nebenkosten für 2016 enthalten sind und nachgefordert werden.

    Ich habe mir hierzu mal den Mietvertrag von meiner Oma geben lassen. Die Miete und die Nebenkosten sind hier noch in DM aufgezählt. In den ganzen Jahren wurde die Warmmiete auch so bezahlt. Seitens des Vermieters wurde nie ein neuer Vertrag aufgesetzt oder jegliche Änderungen/Erhöhungen der Nebenkosten angezeigt.
    Nun fordert er für das gesamte Jahr 2016 Nebenkosten (zum Teil bereits über monatliche Nebenkostenbeiträge bezahlt und zum Teil weitere, nicht im Mietvertrag enthaltene Nebenkosten) in Höhe von fast 1500,-.

    Nun stelle ich mir die Frage, ob das Rechtens ist und der Vermieter dies darf. Bisher habe ich im Internet nur gefunden, dass der Vermieter nur die Kosten in Rechnung stellen darf, die im Mietvertrag festgelegt. sind.

    Kennt sich da jemand aus und kann mir weiterhelfen? Darf der Vermieter das oder hätte er das zuvor anzeigen müssen bzw. die monatlichen Nebenkosten dementsprechend anpassen?

  2. #2
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
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    Die NK aus 2016 konnten bis 31.12.2017 nachgefordert werden. Was aus der NK an Posten abgerechnet werden kann und was nicht, lässt sich aus der Ferne schlecht sagen. Das Thema ist komplex. Da empfehle ich, den Mieterverein zu konsultieren!

  3. #3
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    Es ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob Deine Oma (was heute üblich ist) eine Kaltmiete zzgl. Betriebskosten schuldet oder (was früher üblich war und wonach das hier klingt) eine (Teil-)Inklusivmiete. Bei letzterem sind entweder alle Nebenkosten oder ein Teil der Nebenkosten (Einzelheiten sind dem Mietvertrag zu entnehmen) bereits in der Miete enthalten und dürfen daher nicht vom Vermieter umgelegt werden, es sei denn der Vertrag wurde irgendwann einmal ausdrücklich oder konkludent geändert. Eine konkludente Änderung kommt aber nur in Betracht, wenn über einen sehr langen Zeitraum die Nebenkosten umgelegt worden sind und der Mieter sich dagegen nicht beschwert hat (und selbst in dem Fall gibt es Gerichte, die der Auffassung sind, bloße Untätigkeit des Mieters lasse noch nicht auf einen Willen zur Vertragsänderung schließen). Nach allem was Du schreibst, muss Deine Oma also vermutlich nichts nachzahlen, aber sicherheitshalber würde ich zu einem Fachanwalt für Mietrecht gehen und den das kurz zusammenfassen lassen (Schreiben vom Anwalt beeindrucken in der Regel mehr als Schreiben der Mieter selbst). Ich drücke jedenfalls die Daumen!
    "To get back my youth I would do anything in the world, except take exercise, get up early, or be respectable." - Oscar Wilde

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