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Thema: Vereinsrecht - Frage zum Thema Spendenbescheinigung

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  1. #8
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    Darf ich ehrlich sein?

    Die Rückforderung fände ich schäbig. Tierschutzvereine leben durch engagierte Mitarbeiter, oft ehrenamtlich ohne Bezüge, die sich vordergründig um die Tiere und nicht um Schriftkram kümmern. Bei der Fluktuation kann es, auch wenn es nicht passieren sollte, durchrutschen, den jeweiligen Paten zu informieren. Wo Menschen tätig sind, passieren nun einmal Fehler, ohne dass gleich Betrug zu unterstellen wäre. Der Fehler führte außerdem nur dazu, dass für die anderen armen Heimtiere ein paar Euros mehr zur Verfügung standen. Ist das denn so schlimm, dass nicht "Dein" Tier Nutznießer war?

    Dir tat das Geld in der Zeit doch nicht weh. Ich würde es daher bei der Kündigung belassen und von der Rückforderung oder gar Strafanzeige absehen.
    Geändert von Thinlizzy (14.03.18 um 23:41:28 Uhr)

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