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Thema: Vereinsrecht - Frage zum Thema Spendenbescheinigung

  1. #21
    Avatar von Medha
    Medha ist offline Spritzenkassen Anwärterin
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    Die Zuwendung kann nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Verein gemeinnützig ist. Das Verweigern einer Spendenquittung legt nahe, dass sie keine Spendenquittung ausstellen dürfen, weil sie nicht gemeinnützig sind.

    Deinen Augenrollsmiley habe ich dann missverstanden, aber ich fand den an der Stelle unpassend.

    Die meisten unseriösen Spendensammler sind im Bereich Tierschutz und Kinderschutz unterwegs. Weil sich da die Betroffenen nicht wirklich selbst äussern können und weil viele Menschen da gern und gutgläubig geben. Um so wichtiger ist es, gerade dort den unseriösen das Handwerk zu legen, damit das Geld letztendlich den seriösen Vereinen zugute kommt.
    “There are many ways you can establish your own path,” he said, sounding very much like the teacher he is. “The reason I love my catch phrase, ‘Make it work,’ is because it is not just about what is happening in the workroom, it is about life. Taking the existing conditions, the things we have available to us, and rallying them to ascend to a place of success.” (Tim Gunn)

  2. #22
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    Zitat Zitat von Thinlizzy Beitrag anzeigen
    Anerkannt = geprüft und für seriös befunden

    Ich meine nicht das Vereinsregister.
    dann wird das nix mit der Spendenbescheinigung. Die dürfen nur e. V. ausstellen

  3. #23
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    Zitat Zitat von Coccinelle Beitrag anzeigen
    dann wird das nix mit der Spendenbescheinigung. Die dürfen nur e. V. ausstellen
    Wir reden aneinander vorbei.

    Als ich von "anerkannt" sprach, meinte ich nicht, dass sich das aus dem Vereinregister (= eingetragener Verein) ergibt. Auch eingetragene Vereine können Schindluder treiben. Ich meinte die im Netz einsehbaren Prüflisten, nach denen viele Vereine geprüft und für seriös befunden wurden.

    Die Spendenbescheinigung dürfen gemeinnützige Vereine ausstellen, also die vom Finanzamt als solche anerkannt wurden. Ob die eingetragen sind, ist, soweit ich weiß, nicht ausschlaggebend.

    Ich denke mal, dass das so oder so kein Problem ist, wenn das Finanzamt Gesas Spenden jahrelang anerkannt hat.

  4. #24
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    Mit Tierschutzvereinen kenne ich mich zu wenig aus, aber ich hab mal nach dem Tsunami für Ärzte ohne Grenzen gespendet und dann eine 1 Cent Rückbuchung erhalten mit dem Buchungstext dass der Tsunamifonds schon gut dotiert ist, und sie das Geld wenn es mir recht ist, für andere Projekte verwenden würden. Das hat mich sehr gefreut. Denn ich hätte das ohnehin nicht nachprüfen können und war erstaunt ob so viel Korrektheit.

    In Österreich melden seit heuer alle Vereine die steuerlich bsetzbar sind die Summen direkt ans Finanzamt, wenn man das wünscht. Finde ich auch gut.

    Im konkreten Fall finde ich den Tonfall total daneben. Und ich würde da auch zumindest schnell kündigen.
    lg
    Becsi

  5. #25
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    Ich halte den Verein für seriös, denke aber, das die Geschäftsführerin scheinbar einen Schlag schräg hat.
    DAs eine Nachfrage nach einer Spendenbescheinigung so eskalieren kann, ist mir immer noch schleierhaft. Ich habe den Mailverkehr meinem Mann und meiner Kollegin heute zum Lesen gegeben mit der Bitte mal objektiv zu schauen wo ich mit meiner Nachfrage so eine Reaktion provozieren konnte. Sie waren auch fassungslos.
    Bereits ihre zweite Mail strotzt vor Worten wie Frechheit, Quatsch, Blödsinn, Lügen, Ignoranz, Schwachsinn, ....
    Als ich sie zum zweiten Mal höflich um die Bescheinigung gebeten habe, schrieb sie wortwörtlich "...und wenn sie noch einmal mit ihrer Spendenbescheinigung anfangen übergebe ich die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt. "
    Natürlich ist das lächerlich.

    Normalerweise würde ich nicht mal auf die Idee kommen meine Spenden zurückzufordern. Allerdings ist es in keinster Weise zumutbar mich als Spender von einem Verein beleidigen und anmotzen zu lassen.
    Ich behaupte jetzt einfach mal, das ein Verein, der auf jeden Euro angewiesen ist und immer am finanziellen Limit knapst, sich seinen zahlenden Mitglieders gegenüber etwas sensibler benehmen würde.
    Ich habe in den letzten 10 Jahren eine fast vierstellige Summe gespendet, da kommt es auf die mickrige Erstattung eigentlich nicht an aber ich finde, sie soll einfach merken, das bei ihrem Verhalten solche Konsequenzen möglich sind. Soll ich ihr diese pampige Art noch durchgehen lassen?
    Selbst als sie mir mailte, das es wohl vergessen wurde mich über den Tod des Tieres zu informieren ("kann doch mal passieren....")
    kam kein Wort des Bedauerns oder ein Sorry, o.ä.

    Nee, die brauchen offensichtlich mein Geld nicht.

  6. #26
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    Es übrigens ein eingetragener, gemeinnütziger Verein und die dürfen Zuwendungsbescheinigungen ausstellen.
    Haben sie in der Vergangenheit auch immer gemacht, ich musste aber immer darum bitten.
    Da ich die Patenschaftsspende monatlich per Dauerauftrag bezahlt habe, war es für mich schöner nur diese eine Bescheinigung beim FA einzureichen statt 12 Kopien meiner Zahlungen + 1 Kopie des Jahresbeitrags = 13 Kopien.

    Und ja, vor einigen Jahren wurden wir von unserem FA mal aufgefordert "vernünftige Spendenquittungen" einzureichen.

  7. #27
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    Das Argument „Menschen machen Fehler“ finde ich normalerweise sehr wichtig und lebe auch so. ABER ich habe ein großes Problem damit, wenn die Reaktion auf Fehler unverschämtes Verhalten ist. Und diese Reaktion führt verständlicherweise dazu, dass das Argument keines mehr ist.

    "Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin


    Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt. Christian Morgenstern

  8. #28
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    Zitat Zitat von Medha Beitrag anzeigen
    Die Zuwendung kann nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Verein gemeinnützig ist. Das Verweigern einer Spendenquittung legt nahe, dass sie keine Spendenquittung ausstellen dürfen, weil sie nicht gemeinnützig sind.
    Das kam mir auch direkt in den Sinn.
    Auf geht´s!

  9. #29
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    Oh, zu spät gesehen. Zur Ausstellung berechtigt sein dürfte der Verein ja wohl. Ab einer gewissen Spendenhöhe muss der Verein zwingend eine Spendenbescheinigung ausstellen, dann reicht der Kontoauszug nicht mehr.
    Auf geht´s!

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