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Thema: Steuererklärung - ich krieg die Krise

  1. #31
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    Ich wollte übrigens kurz betonen, dass man die Kosten für den Lohnsteuerhilfeverein bei der nächsten Steuererklärung wieder geltend machen kann... sollte das nicht bekannt sein.
    Die letzte Strophe deines Liedes war verklungen, als er deinen Namen rief.
    In mir jedoch wird's nie verstummen. Es singt ganz leise........seelentief.

  2. #32
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    Musstest Du denn bei fünf Jahren Säumnis keine Säumniszuschläge zahlen? Der Steuerfreibetrag liegt doch bei knapp über 9.100 Euro brutto, und wenn man nicht gerade arbeitslos ist oder nur einen Minijob hat, liegt man doch auf jeden Fall darüber.
    Frieden schafft Reichtum. Reichtum schafft Übermut. Übermut bringt Krieg. Krieg bringt Armut. Armut macht Demut. Demut macht Frieden. - J. G. v. Kaysersberg

  3. #33
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    Zitat Zitat von Corinne Beitrag anzeigen
    Musstest Du denn bei fünf Jahren Säumnis keine Säumniszuschläge zahlen? Der Steuerfreibetrag liegt doch bei knapp über 9.100 Euro brutto, und wenn man nicht gerade arbeitslos ist oder nur einen Minijob hat, liegt man doch auf jeden Fall darüber.
    Kommt doch auf die persönlichen Verhältnisse an. Ich bin unverheiratet, kinderlos, habe kein Eigentum und habe als einzige Einkünfte mein Gehalt aus einem einzigen Arbeitsverhältnis, das vom Arbeitgeber versteuert wird, da bin ich gar nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben - da der Staat da zusätzlich keine Steuern erheben kann, sondern ich eine Erstattung erwarte und auch jedes Jahr bekomme. Das hat mit dem Steuerfreibetrag dann überhaupt nichts zu tun.
    Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".

  4. #34
    Avatar von Babs
    Babs ist offline Hurra! Ach nee doch nicht
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    So ist das.
    Wir mussten letztes Jahr (verheiratet, 2 Kinder) die Steuererklärung seit 2012 *hüstel* nachreichen.
    Da mussten wir keine Strafe zahlen, denn wir wurden vorher auch nie dazu aufgefordert.
    Und wir haben auch nur die normalen Einkommen, die vom AG versteuert werden.

  5. #35
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    Zitat Zitat von Mäusken Beitrag anzeigen
    ... - da der Staat da zusätzlich keine Steuern erheben kann, sondern ich eine Erstattung erwarte und auch jedes Jahr bekomme. Das hat mit dem Steuerfreibetrag dann überhaupt nichts zu tun.
    Okay, das mit "keine zusätzlichen Steuern erheben kann" wusste ich jetzt nicht, bin ja nebenbei noch selbstständig und seit einigen Jahren USt-pflichtig, da wird zusammen verrechnet.
    Frieden schafft Reichtum. Reichtum schafft Übermut. Übermut bringt Krieg. Krieg bringt Armut. Armut macht Demut. Demut macht Frieden. - J. G. v. Kaysersberg

  6. #36
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    Ich muss jetzt nachholen, weil ich neben meinem Gehalt noch das Krankengeld, Arbeitslosengeld (war wegen langer Erkrankung ausgesteuert) und teilweise Erwerbsminderungsrente in diesen Jahren bekam- so wurde es mir erklärt.


  7. #37
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    Ja, das ist richtig, bei Erhalt von Lohnersatzleistungen ist man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, auch bei einer Rente, die den steuerfreien Betrag überschreitet.
    Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".

  8. #38
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    Zitat Zitat von Mayanmar Beitrag anzeigen
    Ich wollte übrigens kurz betonen, dass man die Kosten für den Lohnsteuerhilfeverein bei der nächsten Steuererklärung wieder geltend machen kann... sollte das nicht bekannt sein.
    Das wird dann doch hoffentlich vom jeweiligen Steuerhilfeverein erledigt. Wir sind dort seit der Heirat (vorher habe ich mich allein durchgewuselt und sicher eine Menge Geld "verschenkt") und auch sehr zufrieden.

    "Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin


    Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt. Christian Morgenstern

  9. #39
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    Na wo schon...
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    Bei Steuerklasse III/V und getrennter Veranlagung bitte aufpassen, hier kann die Nichtabgabe böse in die Hose gehen.

  10. #40
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    Zitat Zitat von Heather Beitrag anzeigen
    Bei Steuerklasse III/V und getrennter Veranlagung bitte aufpassen, hier kann die Nichtabgabe böse in die Hose gehen.
    Ja, bei Verheirateten ist das was anderes. Da ist eine Abgabe je nach Steuerklasse und Veranlagung teils verpflichtend, teils sinnvoll.
    Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".

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