Ja, das ist richtig, bei Erhalt von Lohnersatzleistungen ist man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, auch bei einer Rente, die den steuerfreien Betrag überschreitet.
Ja, das ist richtig, bei Erhalt von Lohnersatzleistungen ist man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, auch bei einer Rente, die den steuerfreien Betrag überschreitet.
Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".