Ja, der Belegabruf muss separat freigeschaltet werden. Das geht entweder über Elster oder über die anderen üblichen Steuerprogramme. Dann kommt ein Schreiben mit einem Freischaltcode, den man eintragen muss. Wichtig: Der Code ist nur eine bestimmte Zeit lang gültig. Wenn man ihn nicht in der vorgegebenen Zeit eingibt, verfällt er und man muss das neu beantragen. Das ist mir nämlich letztes Jahr passiert. Anfang des Jahres angefordert und dann erst mal zur Seite gelegt bis ich die Erklärung gemacht habe. Da war es dann nichts mit der vorausgefüllten Steuererklärung.