Zitat Zitat von Corinne Beitrag anzeigen
Musstest Du denn bei fünf Jahren Säumnis keine Säumniszuschläge zahlen? Der Steuerfreibetrag liegt doch bei knapp über 9.100 Euro brutto, und wenn man nicht gerade arbeitslos ist oder nur einen Minijob hat, liegt man doch auf jeden Fall darüber.
Kommt doch auf die persönlichen Verhältnisse an. Ich bin unverheiratet, kinderlos, habe kein Eigentum und habe als einzige Einkünfte mein Gehalt aus einem einzigen Arbeitsverhältnis, das vom Arbeitgeber versteuert wird, da bin ich gar nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben - da der Staat da zusätzlich keine Steuern erheben kann, sondern ich eine Erstattung erwarte und auch jedes Jahr bekomme. Das hat mit dem Steuerfreibetrag dann überhaupt nichts zu tun.