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Thema: Privatverkauf im Internet

  1. #1
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    Standard Privatverkauf im Internet

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    Ich hab mir vorgenommen, mal einige Dinge von mir Kleidung, Kosmetik, Bücher etc im Internet bei W****h**** zu verkaufen. Allerdings bin ich unsicher ab wann ich Händler bin. Klar bei drei, vier oder auch vllt 20 Dingen sagt keiner was. Aber wenn ich private Anzeigen mit ca 100 Artikel, alle aus dem Sortiment Kosmetik sehe, dann frag ich mich ist das jetzt schon gewerblich oder darf man das. Ich hab nämlich keine Lust mit welchen Ämtern deshalb Schwierigkeiten zu bekommen.

    Wie löst ihr das Problem, bei vielen Dingen? Sukzessive mit Pausen einstellen, bei diversen Plattformen verkaufen? Wäre toll wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

    Danke!
    CdB

  2. #2
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    Ich habe leider nicht die leiseste Ahnung, was das ist: W****h****
    Ich verkaufe abgelegtes Zeug entweder in größeren Mengen auf dem Flohmarkt, da ist es kein Problem. Oder bei ebay, aber selten mehr als 10 - 15 Sachen Im Monat, weil der Aufwand dann doch recht groß ist.
    hinfallen - aufstehen - Krone richten - weitergehen

  3. #3
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    Ich kann nichts dazu beitragen....aber was ist W****h****?

  4. #4
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    Willhaben vielleicht?

  5. #5
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    Ja mit W****h*** mein ich Willhaben. Ich hab es mir nur nicht auszuschreiben getraut, da man heute extrem vorsichtig sein muss mit Schleichwerbung oder generell Werbung

  6. #6
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    danke Claire, das scheint rein österreichisch zu sein und hätte mir daher ausgeschrieben auch nicht weiter geholfen :-).
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  7. #7
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    Hi,

    also "Neuware" ist immer ein Problem. Du kannst aber einfach selbst bei dem Finanzamt anfragen und deinen Fall schildern (schriftlich). Das ist die einzige Aussage die Bestand hat.

  8. #8
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    Danke für eure Antworten. Ich werd die Sachen wahrscheinlich jetzt step by step eingeben.ZB ein paar Kleidungsstücke, ein paar Bücher. Das Nächstemal zB etwas Deko, ein paar Bücher, dann mal wieder bissl Kleidung und paar CDs. Also immer schön gemischt. Und auch wenn die Sachen tw noch ein Ettikett oben haben, ich geb sie als gebraucht an, dann kann mir keiner vorwerfen es ist Gewerbe. Ich gehöre halt nicht zu den Mutigen, die sich aus einer Kategorie gleich mal Dinge im dreistelligen Bereich reintun. Und nochmals, sorry, daß ich willhaben so komisch gerschrieben habe, wußte aber nicht ob das schon Werbung ist oder nicht.

  9. #9
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    Früher gab es mal so Powerseller die für einen verkaufen. Vielleicht gibt es soetwas noch...

  10. #10
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    also hier in Deutschland gehe ich im Wettbewerb bei mehr als fünfzig gleichartigen Angeboten (muss nicht neu sein) innerhalb von sechs Monaten von gewerblicher Tätigkeit aus, bei hundert von verschiedenen innerhalb der genannten Zeit auch. Nur als Anhaltspunkt.

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