Die Abfindung wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Durch die Kündigungsschutzklage und den gerichtlichen Vergleich hat sie in der Regel auch keine Sperrzeit zu befürchten.
Die Agentur für Arbeit will eine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber, darin wird abgefragt, wer gekündigt hat, ob Kündigungsschutzklage erhoben wurde, wie die Kündigungsfrist ist, wie der Verdienst der letzten 12 Monate war und wie hoch die Abfindung.
Im Zweifel fragt die AfA auch nochmal beim AG nach, gerade bei der Kündigungsfrist, das hatte ich schon ab und an. Den Vergleich musste ich bisher nicht an die AfA schicken, nehme aber an, der AN hat ihn jeweils selbst vorgelegt.
Ich würde an der Stelle Deiner Freundin alles wahrheitsgemäß angeben, alles andere schadet ihr nur, zumal die AfA die Informationen vom AG alle erhält.