ich hatte bereits 3 Abfindungen, 1 aus einer Kündigungschutzklage und niemals eine Sperrzeit. In den Anträgen auf ALG1 werden Abfindungszahlungen aufgeführt, dort einfach eintragen.
Selbst bei einem Aufhebungsvertrag und höherer Abfindungssume gab es keine Sperrzeit. Die bekommt man in der Regel nur wenn man selbst gekündigt hat und dann ALG1 beantragen will.