Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Abfindung nach Kündigung. Muss man das dem Arbeitsamt melden ?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    14.05.13
    Beiträge
    2,383
    ich hatte bereits 3 Abfindungen, 1 aus einer Kündigungschutzklage und niemals eine Sperrzeit. In den Anträgen auf ALG1 werden Abfindungszahlungen aufgeführt, dort einfach eintragen.
    Selbst bei einem Aufhebungsvertrag und höherer Abfindungssume gab es keine Sperrzeit. Die bekommt man in der Regel nur wenn man selbst gekündigt hat und dann ALG1 beantragen will.

  2. #2
    Registriert seit
    20.06.02
    Beiträge
    1,364
    Danke, habe ich ihr alles gesagt.

    Sie war auch heute beim Amt, und auf der Verdienstbescheinigung ihres Arbeitgebers war die Abfindung ohnehin angegeben, also hätte sich die Frage gar nicht gestellt für sie.

Ähnliche Themen

  1. Frage zum Arbeitsamt
    Von Puckprinzessin im Forum That's Life
    Antworten: 27
    Letzter Beitrag: 18.11.11, 17:22:25
  2. Wie sieht´s denn mit Aufhebungsvertrag und Abfindung aus?
    Von PASCHASMAMA im Forum That's Life
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 03.01.11, 12:18:19
  3. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 21.02.09, 19:43:00
  4. Schriftliche Kündigung - was muss rein ?
    Von Hexy im Forum That's Life
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 17.02.08, 02:41:53
  5. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 18.12.03, 13:05:48

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •