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Thema: Kurzarbeit, Azubi - Frage an Personaler

  1. #1
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    Standard Kurzarbeit, Azubi - Frage an Personaler

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    Hallo, evtl kann mir jemand eine Antwort geben zu einer Frage bzgl Auszubildenden. Meine Nichte ist alleinerziehend, hat einen 5jährigen Jungen und macht eine Ausbildung zur Bürokauffrau bei einer kleinen Autowerkstatt. Da die Kitas geschlossen haben, teilt sie sich mit dem Vater des Kindes die Betreuung , sie vormittags und er nachmittags.
    Mit ihrem Chef hat sie besprochen, dass sie nachmittags arbeitet, für den anderen halben Tag muss sie einen halben Tag Urlaub nehmen.
    Sie hat ein Schreiben unterschrieben, in dem steht “ ich....erkläre mich damit einverstanden, ab dem 1.4. in Kurzarbeit zu gehen”. Es steht nichts dabei, zu wieviel Prozent oder sonst was, nur dieser Satz.
    Bis auf den Ausbilder und ihr arbeitet niemand.
    Meine Frage wäre, ist das so rechtens, speziell das mit dem halben Urlaubstag? Und was ist dann später, wenn der Urlaub aufgebraucht ist aber sie wegen der Betreuung des Kindes in den Ferien frei haben müsste?
    Evtl kann uns jemand hier eine Antwort dazu geben. Lieben Dank schon mal

  2. #2
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    Ich bin kein Personaler aber die Vorraussetzungen einen Azubi in Kurzarbeit zu schicken sind sehr streng.
    Ist denn ihr Ausbilder in Kurzarbeit? Wenn nicht, kann der Chef sie mWn auch nicht in Kurzarbeit schicken.
    Es sei denn sie tut das freiwillig weil sonst die Kinderbetreuung schwierig wird. So oder so hat sie als Azubi 6 Wochen lang Anspruch auf das volle Ausbildungsgehalt. Unabhängig von den Prozenten.
    Die Stunden die ihr im Rahmen der Kurzarbeit abgezogen werden muss sie natürlich nicht zusätzlich als Urlaub nehmen. Das macht ja auch gar keinen Sinn....

  3. #3
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    Für die Betreuung der Kinder muss der AG in der aktuellen Sitiuation freistellen. Jedoch ohne Anspruch auf Gehaltszahlung. Wie sich das auf die Ausbildung auswirkt weiss ich leider nicht.

  4. #4
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    Soweit ich weiß, gilt das mit der Kurzarbeit nicht für Azubis. Bin ja auch Verkäuferin und hatte mich am letzten Verkaufstag mit einer aus dem Nachbarladen unterhalten und die meinte, die Kolleginnen bekommen dann alle Kurzarbeitergeld, nur sie nicht, weil sie Azubi ist. Wieviel % sie bekommt, ist vorgeschrieben- sind mit Kind 67 %, egal wo man arbeitet.

  5. #5
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    Ein Azubi kann nur in Kurzarbeit geschickt werden, wenn die Ausbildung nicht mehr gewährleistet werden kann, und wirklich alle Mittel vorher ausgeschöpft worden sind. Und auch dann muss der Betrieb die Ausbildungsvergütung noch 6 Wochen lang weiterzahlen.
    Die Kurzarbeit hilft Deiner Nichte ja ggf. in Hinblick auf die Kinderbetreuung.

    Ich bin nicht firm bzgl Einzelvereinbarungen zu Kurzarbeit, da wir einen Betriebsrat haben und das in einer Betriebsvereinbarung regeln.
    Da ist festgehalten, welche Abteilung wie viel reduziert.
    Ich empfehle Deiner Nichte, mal mit der IHK und dem Arbeitnehmer-Service der Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen.

    Eine Freistellung für Kinderbetreuung muss der AG ermöglichen, wie Bellamo schrieb, sie muss nicht bezahlt sein.

  6. #6
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    Vielen Dank für eure Antworten, Azubis haben tatsächlich eine Sonderstellung. Der Ag muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Ausbildung fortsetzen zu können, dass es dich jedoch um einen kleinen Betrieb handelt, kann er sie nicht in eine andere Abteilung versetzen oder Ähnliches.
    Ich werde ihr den Tipp mit dem AN Service der Agentur für Arbeit mal weiter geben, vielen Dank!

  7. #7
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    Es muss vor allem festgelegt werden, auf wieviel Prozent die Kurzarbeit geht. Und mal angenommen, sie läge bei 50 Prozent, müsste sie ja keinen Urlaub verbrauchen.

  8. #8
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    Aus meiner Sicht ist sie gar nicht in Kurzarbeit. Kurzarbeit kann in Absprache mit der Agentur für Arbeit bei einem verringerten Arbeitsanfall angeordnet werden. Das ist wohl bei ihren Kollegen aus der Werkstatt der Fall, nicht dagegen bei ihr und ihrem Ausbilder (Büro?). Kurzarbeit kann man abteilungsweise anordnen.

    Besteht kein Betriebsrat und steht im Arbeitsvertrag nichts zu Kurzarbeit, so kann Kurzarbeit nur angeordnet werden, wenn der AN damit einverstanden ist. Dazu lässt sich der AG solche Einverständniserklärungen unterschreiben. Die sind eigentlich immer so kurz und unbestimmt. Der AG muss diese Eimverständniserklärungen bei der Agentur vorlegen. Ich gehe mal davon aus, der AG hat die Einverständniserklärung allen Mitarbeitern gegeben, auch denen, die nicht in Kurzarbeit gehen. Wie schon geschrieben, ist das bei Auszubildenden nicht so leicht mit Kurzarbeit.

    Wenn sie nun wegen der Schließung des Kindergartens nur halbtags arbeitet, muss sie die Zeit irgendwie abgelten. Das geht durch bezahlten oder unbezahlten Urlaub (Freistellung). Sie sollte sich ausrechnen lassen, wie viel das ausmacht, wenn sie unbezahlten Urlaub nimmt. Je nach Steuerklasse ist das vielleicht gar nicht so viel.

  9. #9
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    Herzlichen Dank

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