So ohne weiteres dürfen Gutscheine nicht abgelehnt werden, weil sie ja Geldwert haben; ggf. kann ein prozentualer Abschlag erfolgen. Wenn aber ein Verfalldatum nicht schriftlich festgesetzt ist, muss er eingelöst werden.

Hier wird es aber schwierig werden, da es den Herausgeber der Gutscheine gar nicht mehr gibt. Da gab es wahrscheinlich eine Übergangszeit, die dürfte aber nun längstens rum sein. Schade ums Geld.