Genau so ist es!
Wer kennst sich damit aus?
Das habe ich im Netz gefunden:
„Die Kündigung vom Arbeitsvertrag muss laut BGB mindestens vier Wochen betragen und darf entweder zum 15. oder Ende eines Kalendermonats erfolgen (grundlegende Kündigungsfrist).“
Das heißt, wenn ich eine vierwöchige Kündigungsfrist habe, kann ich es mir aussuchen, ob ich zum 15. eines Monats kündige oder zum Monatsende?
Im Arbeitsvertrag stehen nur 4 Wochen Kündigungsfrist, aber nicht zu wann..
Genau so ist es!
Liebe Grüße
Cordu
Aha, danke. Denn im Vertrag steht diesbezüglich nichts.
Also kann ich mir selber aussuchen, zu wann ich kündigen möchte?
Geändert von PEARLI (03.03.19 um 16:03:52 Uhr)
Wie ist denn der genaue Wortlaut, Pearli?
Ja, dann sind es 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15.
Das kannst Du dir aussuchen.
Danke
Ich verstehe das so: Wenn du heute deine Kündigung aussprichst sind es keine 4 Woche mehr bis Monatsende, also wird die Kündigung dann erst zum 15.0.2019 wirksam.
Ich glaube nicht, dass damit gemeint ist, dass du heute kündigst und suchst dir dann aus, ob die Kündigung zum 15. oder 31. wirksamt wird. Du kannst das nur in soweit beeinflussen, dass du den Tag, an dem du die Kündigung einreichst für dich passend wählst, damit du zu deinem Wunschdatum aus dem Job raus bist.
LG badhairday
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Niveau ist keine Handcreme
Wenn ich also zum 15.4. kündigen möchte, und das mein letzter Tag wäre, müsste ich 28 Tage vorher die Kündigung einreichen.
Bis zum 18.3. muss sie dann beim Arbeitgeber sein.
Schau mal bei afa-anwalt.de da gibt es einen Rechner. Soetwas gibt doch gleich ein besseres Gefühl