Liebe Beauties, wer eine private Frage oder ein Problem auf dem Herzen hat, kann sich gerne jederzeit per PN an mich wenden. Ihr bekommt meine ehrliche und direkte Meinung zu eurer Frage oder eurem Problem. Eure PN behandele ich streng vertraulich.
Neee, der Rente wegen!
"Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin
Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt. Christian Morgenstern
Mein Mann und ich geben getrennte Steuererklärungen ab, das ist gar kein Problem. Es ändern sich halt die Steuerklassen, wenn man verheiratet ist.
Man darf seine Steuererklärungen getrennt abgeben, aber man muss es nicht. Man darf auch zusammen abgeben. Es kann sein, daß jeweils eine der beiden Varianten ungünstiger ist, aber das läßt sich mittels Programm ausrechnen. Unsere Software hat das schon direkt integriert und zeigt mir das an.
Wenn man getrennt lebt, sollte man aber aufpassen, ob man besser mit sog. Einzel- oder Zusammenveranlagung fährt. Das betrifft zwar die Steuerberechnung, gehört aber auch zum Zivil/Familienrecht. Für Zusammenveranlagung reicht aber ein Tag im Jahr. Wenn man es z. B. noch mal miteinander versuchen möchte und es wird doch nichts.
Auf geht´s!