Das sind ja keine Schönheitsreparaturen, das sind Schäden, die schadensersatzpflichtig sind. Mieter dürfen die Mietsache bestimmungsgemäß benutzen, müssen dann aber Bohrlöcher auch wieder zumachen. Du musst sie allerdings unter Fristsetzung auffordern, die Schäden zu beseitigen, bevor du es selbst machen kannst, sonst muss sie nicht zahlen. Auch bei dem Rauchmelder.