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Thema: Corona Virus

  1. #13761
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    Ich denke auch, dass das anschließende Kaffeetrinken auf jeden Fall verboten ist.
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  2. #13762
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    Zitat Zitat von LieseLotte Beitrag anzeigen
    Ich denke auch, dass das anschließende Kaffeetrinken auf jeden Fall verboten ist.
    In Niedersachsen ja, in Hessen beispielsweise nicht. Nachzulesen hier:

    https://www.ndr.de/nachrichten/niede...corona6246.pdf

    Ich würde das so machen, wie du vorgeschlagen hast. Und vielleicht noch mal auf die Gesetzeslage hinweisen. Vielen ist das im Zweifel gar nicht klar.
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  3. #13763
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    Ich danke euch. Ich kann die Familie ja echt verstehen aber so passiert es dann... und die Leute reisen aus ganz Deutschland an.
    Mit dem Kaffeetrinken ist das so ne Sache - die Familie hat einen großen Hof also mit ausreichend Platz um das einfach privat stattfinden zu lassen.

  4. #13764
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    Man darf privat nur eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes treffen, aber die Familie will eine Zusammenkunft mit 50 Personen ausrichten? Wow.
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  5. #13765
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    Kannst du nicht mal beim dortigen Bestattungsunternehmer nachfragen wie die Regeln jetzt sind.?Möglicherweise kann er sie ja der Familie am besten erklären.
    liebe Grüße
    selvie
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  6. #13766
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    Zitat Zitat von gintonic Beitrag anzeigen

    Auch mein Mann, dem ich normalerweise auch was gucken nach angeht sehr unterstützt, möchte unbedingt auf diese Beerdigung und meint das wäre eine sehr besondere Situation und hier sollten wir eine Ausnahme machen.

    .
    Gintonic, das geht jetzt nicht gegen dich aber genau diese Ausnahmen sind Schuld dass der Virus nicht einzudämpfen ist.
    Schöne Grüße an deinen Mann.....und bei jedem findet sich eine Ausnahme. Da es ihm egal ist, kann er gerne den Menschen die durch den Virus ihre Existenz verloren haben Geld spenden.
    In die Kirche wird man wohl gehen dürfen auf Abstand aber das man auf die Idee kommt mit 50 Leuten Kaffee trinken zu wollen, da frage ich mich wirklich wie weit diese Menschen denken.

  7. #13767
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    Zitat Zitat von *LV* Beitrag anzeigen
    aber das man auf die Idee kommt mit 50 Leuten Kaffee trinken zu wollen, da frage ich mich wirklich wie weit diese Menschen denken.
    Das geht ja gar nicht Wie Paulinka schon schrieb, man darf sich nur mit einer zusätzlichen Person treffen und in dem Fall wollen 50 Leute zusammen Kaffee, ohne Maske, trinken?

    Wir hatten vor 4 Wochen auch eine Beerdigung. Die Frau meines Vaters ist überraschend gestorben.
    In der Kirche saßen alle in entfernung, es wurde nicht gesungen, und danach gab es nur Kaffee für die allerengste Famile: also mein Vater, die gemeinsame Tochter und der Enkel.
    Ich, mein Mann und Sohn waren nicht dabei und sogar der Bruder der Verstorbenen ebenfalls nicht!

    Der gesunde Menschenverstand sagt sich doch, daß 50! Personen zuviel sind Unbegreiflich.

  8. #13768
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    Das Kaffeetrinken wäre eine private Zusammenkunft, die nicht zur eigentlichen Trauerfeier gehört, und ist damit verboten.
    Geändert von Chiquitita (22.01.21 um 11:49:28 Uhr)

  9. #13769
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    Zitat Zitat von gintonic Beitrag anzeigen
    Ich brauche mal eure Einschätzung bei uns bahnt sich das nächste Drame in der Fam
    Daraufhin hat meine Schwiegermutter, also die Tochter der Verstorbenen und die Mutter meines Mannes, am Telefon schon geweint und mir vorgeworfen ich würde die Familie nicht unterstützen.
    .
    wie ich solche Erpressungsgespräche hasse
    Du unterstützt die Familie indem du zur Beerdigung kommst und NICHT zum kaffeetrinken.


    Das gemeinsame Kaffeetrinken ist privat und ja nichts mit der Beerdigung zu tun.

    Was haben wir uns an Weihnachten für einen Kopp gemacht, weil wir eine Person zuviel waren. Also 7 statt 6...
    Geändert von PEARLI (22.01.21 um 11:55:05 Uhr)

  10. #13770
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    Im Moment gilt die Fassung vom 9. Januar, die wird zeitnah aktualisiert, ich weiß nicht, ob es in dem Bereich Änderungen im Sinne von Verschärfungen geben wird nach den neuesten Beschlüssen von dieser Woche. Das Kontaktverbot gilt auf jeden Fall bis Mitte Februar.

    https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/corona6246.pdf
    Die §§ 6 und 9

    Grobe Verstöße kosten bis zu 25 000 €, ist auch nicht zu vernachlässigen.
    Choose your battles wisely

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