Darum geht´s doch gar nicht. Und was du sagst, ist doch wieder mal Haarspalterei und Blödsinn. Wahrscheinlich hätte der BGH für dich ein Sondergesetz erlassen sollen, Thema: Für die Frau, die sich nicht entscheiden kann, ob sie leben oder sterben will.
Wahrscheinlich solltest du mehrere Patientenverfügungen machen. Je nach Lust und Laune oder aus welcher Richtung der Wind an der Küste gerade weht. Dort sollte es doch eigentlich auch so etwas wie logisches Denken geben. Vielleicht irre ich mich auch.
Das ist ja wieder die herrlichste Diskussion hier
Lieselotte hat bestimmt kein Herz für Gehwegputzer, oder Lielo?
Aber das ist Äpfel mit Birnen vergleichen. Der Gehwegputzer hat ja nicht das Unglück kommen sehen und konnte es nicht verhindern und ist indirekt am Tod des Menschen beteiligt wie ein Lokführer.
"Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe." René Descartes
Paris,
das ist jetzt nicht gerade feinfühlig formuliert, bezogen auf Gästin. Zumal sie das doch recht verständlich geschrieben hat. Es gibt nunmal nicht nur den Wunsch zu Leben oder Sterben. Sondern immer mal Zwischenstufen, die man durchlaufen kann. Ich denke diese zwiespältigen Gefühle kennen viele, das sollte man akzeptieren und respektieren.
Ich weiss nicht, wie man die gesetzlichen Bedingungen bei euch ausformulieren wird.
Ich kann nur sagen, dass es hier in der Schweiz, wo Hilfe zum Suizid erlaubt ist, ein längerer Prozess ist, bis es dann schliesslich zum assistierten Selbstmord kommt.
Mit Beratungsterminen usw.
Hier ein Auszug aus den Statuten von EXIT:
Suizidbegleitung
EXIT leistet eine Suizidbegleitung nur für Vereinsmitglieder, die mindestens 18 Jahre alt und Schweizer Bürger oder in der Schweiz wohnhaft sind.[10]
Es gelten für eine Gewährung der Suizidbegleitung entsprechend dem Leitbild fünf Bedingungen[11]: Die sterbewillige Person muss voll urteilsfähig sein im Bewusstsein des eigenen Handelns, es muss sicher sein, dass sie nicht im Affekt handelt, es muss ein dauerhaft anhaltender Sterbewunsch bestehen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die Person nicht von Dritten beeinflusst wird und den Suizid eigenhändig ausführt.[12] Zudem begleitet EXIT nur Menschen mit hoffnungsloser Prognose, oder mit unerträglichen Beschwerden, oder mit unzumutbarer Behinderung beim Suizid.
Die genaue Prüfung dieser Fakten und ggf. dann eine Suizidbegleitung wird nach Angaben von Exit durch einen Personenkreis realisiert, der über die „notwendige Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und die entsprechenden Kompetenzen verfügt“ und eine einjährige Schulung absolviert hat mit laufenden Weiterbildungen. Laut Exit kommen viele Begleiter aus medizinischen oder sozialen Berufen[13]
Nach der Bereitschaft von EXIT, die Person zu begleiten, kann der Zeitpunkt von der sterbewilligen Person jederzeit selbst bestimmt werden.[2] Neben der Begleitung geht es auch darum, im Falle der Realisierung des Wunsches auf Freitod eine solche Methode und einen solchen Ablauf wählen zu können, die zuverlässig sind, keine anderen Menschen gefährden und keine zusätzlichen Schädigungen durch Fehlschläge bewirken, welche die Lebensqualität weiter einschränken können.[2]
2017 forderte EXIT eine weitere Liberalisierung der Sterbehilfe.[14] Auf der EXIT-Generalversammlung 2019 wurde entschieden, dass der Verein sein Engagement für einen erleichterten Zugang von betagten Menschen zum Sterbemittel intensivieren soll.[15]
Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Exit_(Schweiz)
Ich nehme an, dass man sich in Deutschland an Ländern orientieren wird, in denen der begleitete Suizid schon legal ist.
Lest euch das doch mal durch, vielleicht beantwortet das einige Fragen.
Geändert von Tommasina (03.03.20 um 16:01:28 Uhr)
Was Paris da geschrieben hat:
Für die Frau, die sich nicht entscheiden kann, ob sie leben oder sterben will.
Das trifft genau den Kern der Sache. Nur sollte es in keiner Weise dafür genutzt werden, um Gästin an den Karren zu fahren
EXAKT das macht nun mal Suizidalität aus: Die Ambivalenz zwischen "so nicht weiter leben wollen" und eben dem Sterben. Wer soll denn bitte die Entscheidung abnehmen?! Die meisten Menschen, die suizidal sind (und hier rede ich nicht von schwerst bzw terminal körperlich erkrankten Menschen), wollen nicht sterben, sondern unter so viel Leid nicht weiter leben.
Das Gericht hat nicht anerkannt, dass die Einschätzung der eigenen Lebenssituation durchaus eingeschränkt sein kann, durch eine Depression, starke Schmerzen, wie auch immer. Und DAS ist die eigentliche Katastrophe - dass das berücksichtigt werden muss in den Regularien!
Wenn ich mal in meiner Einschätzung getrübt sein sollte, dann möchte ich auf Helfer stoßen, die mir all meine Optionen in Ruhe erklären und nicht auf einen Laienverein, der an meinem Geld interessiert ist.
Es ging hier anfangs darum, dass der BGH entschieden hat, dass es ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben" gibt. Und "selbstbestimmt" heißt für mich, dass man selbst bestimmt. Basta.
Es uferte dann hier aus in Richtung "offene Psychiatrieambulanz". Darum ging es aber nicht. Dass es bis zum Sterben tausend verschiedene Wege und Krankheiten und Grausamkeiten gibt, weiß doch nun jeder. Schwer ist das Leben und ist der Tod. Daher ist das BGH-Urteil eine Erleichterung für alle, denen kein anderer Weg bleibt. Und die Möglichkeiten, die das Urteil bietet, muss man doch nicht annehmen. Das kann doch jeder selbst entscheiden. Warum wird denn das von einigen hier diskutiert und in Zweifel gezogen? Seid doch froh, dass es diese Möglichkeit jetzt gibt.
Ich klinke mich jetzt hier aus. Ihr könnt ja weiter labern.
Geändert von paris (03.03.20 um 17:51:37 Uhr)
Danke, Tommasina, das hatte ich mir tlw. schon durchgelesen, aber meine Fragen sind das nicht.
Vielleicht hat paris recht und es ist psychoambulanz, aber ich kann für mich nicht dauerhaft oder langfristig entscheiden, ob, wie und wann ich mein Leben beenden will, Ich brauche das "Gelaber", um eine Entscheidung treffen zu können. Schön, dass sich andere da so unwiderruflich sicher sein können. Und ja, auch meine Gedanken und Gefühle drehen sich manchmal wie der Wind. Das halte ich eigentlich nach dem Stand der Dinge nun doch eher für normal. Aber wenn das ein Beifall-Klatsch-Thread sein soll, bin ich hier eh falsch. Dafür finde ich das Thema zu tiefgehend und überlasse gerne paris den Platz für ihre freundlichen Wortbeiträge.
Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)
Angebot schafft leider häufig Nachfrage.
Interessant dazu ist das Interview mit Herrn Boer, der neun Jahre lang in den NL als Gutachter gearbeitet hat:
https://www.zeit.de/2020/10/theo-a-b...e.share.link.x
Falls der Link nicht funktioniert, einfach suchen nach "Boer Stribt der natürliche Tod Zeit"