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Thema: Selbstbestimmtes Sterben.....endlich!

  1. #11
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    Ja und wenn dann jemand unheilbar krank ist und das Gefühl hat er/sie müsse Sterbehilfe beantragen, alleine um seinen Mitmenschen/Verwandten nicht mehr zur Last zu fallen?

  2. #12
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    Diese Erfahrung haben wir hier in der Schweiz, soweit ich weiss, in all den Jahren nicht gemacht.

  3. #13
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    In Holland hat es da wohl ein paar schwierige Geschehnisse gegeben, weil überforderte Angehörige die Sterbehilfe organisiert haben. Aber das Gericht hat ja auch nicht Tür und Tor geöffnet, sondern den Gesetzgeber aufgefordert, andere Regeln als das strenge Verbot zu finden.

  4. #14
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    Vorab – ich habe noch keine dezidierte Meinung. Aber mir ist unwohl. Als Erstes rührt es in mir an etwas tief Verwurzeltes, nämlich das christliche (zivilisatorische) Tötungstabu, und zweitens gehen wir jetzt von der idealen Lösung aus (alter Mensch, unerträgliche Schmerzen, Krebskranke) ... was aber, wenn zB eines meiner Kinder (erwachsen und selbstbestimmt) in eine Depression geraten würde und beschlösse, nicht mehr leben zu wollen? Und jemand würde ihm dabei "assistieren"? Wie würde ich mich dann fühlen? Fände ich das Urteil von gestern dann noch gut?

    In einer idealen Welt könnten wir unterscheiden, wann seelische Notlage keinen anderen Ausweg kennt (da fängt es bei mir schon an: gibt es das? Ich kenne persönlich Leute, die in schweren Krisen lebensmüde waren und jetzt gerne leben), wann Schmerzen nicht mehr erträglich sind, wann ein Leben "nicht mehr lebenswert"" ist. Das sind schon ethisch schwierige Fragen. Dazu kommt, dass unser medizinisches System am Kollabieren ist, viel zu wenig Psychotherapieplätze, viel zu wenig palliativmedizinische Angebote vorhanden sind. Vor allem in ländlichen Regionen, wo alte Menschen dahinvegetieren, die nur notdürftig pflegerisch und medizinisch unterversorgt sind und kaum mehr menschliche Ansprechpartner haben.

    Wenn wir alle Potenziale ausschöpfen würden, gesellschaftlich, menschlich, sozial ... aber es fehlt doch hinten und vorn, dazu kommen die berechtigen Existenzängste der alten Menschen, deren Rente inzwischen gerade mal für die Miete reicht und die lieber sterben, als ein Sozialfall zu werden oder den Angehörigen zur Last zu fallen.

    Für mich ergeben gerade dieses Urteil und die gesellschaftliche Entwicklung ein ganz ungutes Konglomerat.
    Choose your battles wisely

  5. #15
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    Danke Paulinka, da hast Du wichtige Argumente gebracht.

    Es ist schwierig, wir werden sehr von den Medien beeinflusst und sehen häufig nur noch schwarz und weiß. De facto ist das Sterben heute so sanft wie noch nie in der Geschichte der Menschheit. Es gibt extrem viele Möglichkeiten in der Palliativmedizin, die man häufig aber nicht kennt.

    Sterbefasten, weil es hier jetzt angeschnitten wurde, kann durchaus sehr sanft gestaltet werden, ohne "qualvolles Siechen" oder wie es gerne genannt wird.

    Problematisch ist es, wenn die Beihilfe zum Suizid eine Dienstleistung wird. Wieso sollte ich jemanden über alle anderen Möglichkeiten aufklären, wenn ich mit meiner "Methode" um die 9.000 EUR machen kann?!

  6. #16
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    Und genau jene Ängste sind eine ganz wunderbare Werbung für Sterbehilfevereine

  7. #17
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    Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
    Aber das Gericht hat ja auch nicht Tür und Tor geöffnet, sondern den Gesetzgeber aufgefordert, andere Regeln als das strenge Verbot zu finden.
    Genau. Ich denke auch nicht, dass man jeden Teenager mit pubertären Depressionen ins Jenseits befördern sollte.
    Manche Menschen sind furchtbar einfach, andere sind einfach furchtbar

  8. #18
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    Zitat Zitat von paulinka Beitrag anzeigen
    .. was aber, wenn zB eines meiner Kinder (erwachsen und selbstbestimmt) in eine Depression geraten würde und beschlösse, nicht mehr leben zu wollen? Und jemand würde ihm dabei "assistieren"? Wie würde ich mich dann fühlen? Fände ich das Urteil von gestern dann noch gut?
    Ich denke bei einer Depression geht das nicht mit der Sterbehilfe. Da muss von einem Arzt schon eine unheilbare, schwerke Krankheit als Diagnose diagnostiziert werden

  9. #19
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    Ich zitiere mal aus dem Urteil:

    Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist nicht auf fremddefinierte Situationen wie schwere oder unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt. Es besteht in jeder Phase menschlicher Existenz.

    Das BVG hat damit das Leben als Rechtsgut beurteilt - das ist ihr Job.

    Es wird nur leider eben nicht berücksichtigt, dass die Einschätzung der eigenen Lebenssituation manchmal zeitweise von psychischen Erkrankungen oder seelischen Krisen beeinflusst sein kann.

    Oder wie paulinka eben formuliert hat: es gibt Menschen, die eine Zeit lang lebensmüde waren und jetzt gerne leben.

    Und es geht im Urteil eben nicht nur um die Menschen, die schwer und terminal erkrankt sind.

    Und dann gibt es da noch interessante Fakten, die aus feministischer Perspektive bedenklich sind: während sich bei vollendeten Suiziden das Verhältnis Männer zu Frauen 3:1 gestaltet, wird assistierter Suizid signifikant häufiger von Frauen in Anspruch genommen. Warum eigentlich?!

  10. #20
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    @Paulinka,

    deine Argumente geben auch meine Meinung wider. Ich habe bei diesem Thema arge Bauchschmerzen.

    Für mich als Christ ist es an sich ein Unding, wenn der Mensch sich zum Richter über Leben und Tod aufspielt. Andererseits ist das durch die moderne Medizin im Grunde längst geschehen und hier auch überwiegend positiv zu sehen. Es ist wirklich nicht ganz einfach.
    Als ich eine helfende Hand brauchte, reichte mir jemand seine Pfote!

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