Ich bin kein Personaler aber die Vorraussetzungen einen Azubi in Kurzarbeit zu schicken sind sehr streng.
Ist denn ihr Ausbilder in Kurzarbeit? Wenn nicht, kann der Chef sie mWn auch nicht in Kurzarbeit schicken.
Es sei denn sie tut das freiwillig weil sonst die Kinderbetreuung schwierig wird. So oder so hat sie als Azubi 6 Wochen lang Anspruch auf das volle Ausbildungsgehalt. Unabhängig von den Prozenten.
Die Stunden die ihr im Rahmen der Kurzarbeit abgezogen werden muss sie natürlich nicht zusätzlich als Urlaub nehmen. Das macht ja auch gar keinen Sinn....