Ein Azubi kann nur in Kurzarbeit geschickt werden, wenn die Ausbildung nicht mehr gewährleistet werden kann, und wirklich alle Mittel vorher ausgeschöpft worden sind. Und auch dann muss der Betrieb die Ausbildungsvergütung noch 6 Wochen lang weiterzahlen.
Die Kurzarbeit hilft Deiner Nichte ja ggf. in Hinblick auf die Kinderbetreuung.

Ich bin nicht firm bzgl Einzelvereinbarungen zu Kurzarbeit, da wir einen Betriebsrat haben und das in einer Betriebsvereinbarung regeln.
Da ist festgehalten, welche Abteilung wie viel reduziert.
Ich empfehle Deiner Nichte, mal mit der IHK und dem Arbeitnehmer-Service der Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen.

Eine Freistellung für Kinderbetreuung muss der AG ermöglichen, wie Bellamo schrieb, sie muss nicht bezahlt sein.