Bzgl. des zweierlei Maß messen: Die Mods vertreten hier das Hausrecht, wenn im Hausrecht festgelegt ist, dass zum Beispiel manche politische Gesinnungen nicht erwünscht sind, dürfen die Mods das Hausrecht auch ausüben, auch wenn das parteiisch erscheint. Was in den ABG steht, weiß ich allerdings nicht und ob es hier überhaupt welche gibt.