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Thema: Rechtsfrage Flugstorno

  1. #1
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    Standard Rechtsfrage Flugstorno

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    Vielleicht kennt sich da ja jemand aus.
    Ich war mit einem Bekannten im Urlaub.
    Ein Inlandsflug, den wir vorher von Deutschland aus gebucht hatten, wurde storniert. Wir bekommen also den vollen Flugpreis erstattet. Den Gesamtrückflug haben wir nicht angetreten da wir wegen dem weltweiten Coronausbruch den Urlaub vorzeitig abgebrochen haben und einen neuen Rückflug gebucht haben.
    Allerdings bekommen wir aus Kulanzgründen 50% der Kosten für den Rückflug erstattet. Das alles war mitte März.
    Die Flüge hat alle besagter Bekannter gebucht. Meinen Anteil habe ich ihm jeweils überwiesen.
    Nun haben wir uns jedoch zerstritten. Ich habe via WhatsApp darum gebeten, mir die Beträge, die wir erstattet bekommen zu überweisen und falls bis Ende April bei ihm keine Zahlung eingegangen ist, mir die Buchungsnummer zu geben damit ich mich selbst darum kümmern kann.
    Ich habe darauf keine Antwort bekommen und befürchte auch, dass ich weder Buchungsnummer noch Geld bekomme. Ich weiss nur, dass über Cheaptickets gebucht wurde.
    Falls dem so sein sollte, wovon ich ausgehe, welche Möglichkeiten habe ich dann?
    Wahrscheinlich nochmal schriftlich zur Herausgabe der Buchungsrelevanten Daten auffordern? Bekomme ich da überhaupt Auskunft? Ich habe ja selbst nicht gebucht. Ich weiss ja auch gar nicht, ob er das Geld nicht evtl sogar schon hat.
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  2. #2
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    Ich merk grad...ich bin hier falsch
    Kann das vielleicht ein lieber Mod in That's Life verschieben?

  3. #3
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    Es gibt einen Rechtsgrundsatz, der heißt, du musst dein vertrauen da suchen, wo du es gelassen hast. Sprich, da du nicht Partner der Seite oder Fluglinie bist, auf der gebucht worden ist, und da du denen gegenüber keine Zahlungen geleistet hast, kannst du ihnen gegenüber auch keine Rechte geltend machen. Du kannst nur deinen Freund in Anspruch nehmen. Ich würde dem jetzt noch mal ein Einschreiben schicken, dass du dein Geld bis zum .... wieder haben willst, und sonst musst du den Rechtsweg gehen (Mahnbescheid, notfalls nachfolgend Klage).

  4. #4
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    Danke Janne.
    Aber einen Rechtsanspruch ihm gegenüber habe ich?
    Also er kann nicht einfach das Geld behalten weil er Vertragspartner mit dem Ticketunternehmen ist?
    Weisst du zufällig ob die mir.trotzdem Auskunft darüber geben dürfen oder müssen ob sie das Geld bereits erstattet haben? Er kann ja behaupten er hätte es nicht. Das kann ich ja gar nicht nachvollziehen.

  5. #5
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    Zwischen dir und einem Freund besteht rechtlich ein Auftragsverhältnis, du hast ihn beauftragt, für dich und auf deine Kosten die Reisebuchungen vorzunehmen. Deswegen hast du ihm das Geld gegeben und umgekehrt muss er dir alles herausgeben, was er erhält, steht so im Gesetz, §§ 662,666, 667 BGB. Er ist dir auskunftspflichtig. Der richtige Weg wäre wie gesagt ihn jetzt aufzufordern, abzurechnen unter Vorlage von Belegen (emails pp) und dir die erhaltenen Beträge zu überweisen, dazu Fristsetzung und Einschreiben. Je nachdem wie er sich verhält musst du ihn dann im Wege der Stufenklage (erst Auskunft, dann Zahlung) oder direkt Zahlungsklage verklagen, wenn du das Geld haben willst. Ich würde das mit dem Einschreiben (Auskunfts und Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung) selbst machen, danach ist er im Verzug und du kannst einen Anwalt beauftragen. Wenn du dazu noch Fragen hast, schreib mir eine pn.

  6. #6
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    Ganz lieben Dank! Das hilft mir schonmal sehr weiter

  7. #7
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    Ich kann nicht wirklich helfen, wünsche dir aber viel Erfolg und das du dein Geld schnell bekommst. Ist ja unfassbar von deinem Bekannten.

  8. #8
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    Ich arbeite bei einem Reiseveranstalter. Wir geben keine Auskünfte, wenn es nicht der Bucher ist. Das ist aus datentechnischen Gründen tabu. Der Vertrag läuft mit deinem Freund, alle Angabe zu dem Vertrag/ der Buchung sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte kommuniziert werden.

    Ich höre von solchen Fällen auch ab und zu, würde denen auch gern helfen, darf es aber nicht. Da könnte ich in Teufelsküche kommen.

    Ich würde einen Brief schreiben mit einer Frist. Mehr kannst du erstmal nicht tun.

  9. #9
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    Danke gesa.... ja ist echt ärgerlich. Und vor allem nervig. Ich möchte einfach das Geld und dann meine Ruhe. Da jetzt so ein Fass aufzumachen, da steht mir gar nicht der Sinn nach. Aber ich brauche das Geld.

    Mia, gut zu wissen. Danke.

  10. #10
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    Zitat Zitat von gesa1974 Beitrag anzeigen
    Ich kann nicht wirklich helfen, wünsche dir aber viel Erfolg und das du dein Geld schnell bekommst. Ist ja unfassbar von deinem Bekannten.
    Dem schließe ich mich an.

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