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Thema: Fitnessstudio kündigen

  1. #21
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    Die Verträge in den Fitness-Studios werden immer über eine bestimmte Laufzeit geschlossen, die zwar zu einem Datum endet, aber Basis ist die Anzahl der vereinbarten Monate. Wenn jetzt das Studio eine zeitlang geschlossen hat, dann werden die Monate hinten angehängt, um die 12, 24 was auch immer Monate zu gewährleisten.


    Zitat Zitat von Mellusine Beitrag anzeigen

    zusätzlich wird in diesen Schreiben immer darauf hingewiesen, dass der Vertrag sich nach hinten verlängert. Da ich aber ab Oktober woanders trainiere, können die Monate nicht hinten angehängt werden
    Dies ist ja eher ein seltener Einzelfall, dass du im oder noch vor März, als die Studios schlossen, bereits woanders und an die ursprünglich geplante Laufzeit ein Abo abgeschlossen hattest. Ein weiterer Einzelfall wäre, wenn man zB umzieht, und dort nicht mehr trainieren kann. Wenn man das nachweisen kann, zeigt sich je nachdem das Studio vielleicht kulant. Für alle normalen Fälle sehe ich das Problem nicht.
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  2. #22
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    Also, rechtlich ist es so, dass es auf die Vertragsdauer und die Dauer der "Pause" ankommt, ob das wirksam ist. Erstmal muss man in die AGB schauen, dann auf die Laufzeit. Wenn z.B ein Vertrag 12 Monate läuft und sich jeweils 12 Monate verlängert, wenn er nicht gekündigt wird und für den Fall der längerfristigen Verhinderung wie Schwangerschaft die Klausel enthält, dass die Dauer der Verhinderung dann "nachgeholt" bzw "angehängt" wird, dann ist das unwirksam, weil die Verhinderung wegen Schwangerschaft ja gut ein Jahr betragen kann, also die Vertragsbindung verdoppelt würde. Bei Corona gilt ähnliches: Wer zur Risikogruppe gehört und auch bei geringerer Teilnehmerzahl nicht trainieren kann für noch ein Jahr, darf nicht so lange gebunden werden.

  3. #23
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    Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
    Also, rechtlich ist es so, dass es auf die Vertragsdauer und die Dauer der "Pause" ankommt, ob das wirksam ist. Erstmal muss man in die AGB schauen, dann auf die Laufzeit. Wenn z.B ein Vertrag 12 Monate läuft und sich jeweils 12 Monate verlängert, wenn er nicht gekündigt wird und für den Fall der längerfristigen Verhinderung wie Schwangerschaft die Klausel enthält, dass die Dauer der Verhinderung dann "nachgeholt" bzw "angehängt" wird, dann ist das unwirksam, weil die Verhinderung wegen Schwangerschaft ja gut ein Jahr betragen kann, also die Vertragsbindung verdoppelt würde. Bei Corona gilt ähnliches: Wer zur Risikogruppe gehört und auch bei geringerer Teilnehmerzahl nicht trainieren kann für noch ein Jahr, darf nicht so lange gebunden werden.
    Trixie will aber doch einfach nur nicht mehr trainieren, wollte sie ja schon vor Corona nicht. Und sie wollen ja auch kein ganzes Jahr anhängen...

  4. #24
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    Zitat Zitat von kate2 Beitrag anzeigen
    Nein, nicht ganz.
    Meine Vertragslaufzeit bleibt unberührt, ich könnte den Vertrag zum vereinbarten Termin kündigen, wenn ich das wollte.
    Und wäre ich mit den Abbuchungen aktuell nicht einverstanden, müsste ich für die Zeit der Schließung nicht bezahlen.

    Unser Studio hat eine Telefonaktion durchgeführt und die Mitglieder gefragt, ob das für sie so ok ist. Vorher hab ich mich um ehrlich zu sein auch über die Abbuchungen geärgert, danach war es für mich ok. Ich möchte das einfach freiwillig machen und selbst entscheiden.
    Wie gesagt, für mich ist es ok, da ich nicht plane das Studio zu wechseln, es gibt ja aber auch andere Situationen wie bei Mellusine, die mit angehängten Monaten nichts anfangen könnte.
    Aber dann bezahlst du doch trotzdem das gleiche, nämlich die 24 Monate.

  5. #25
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    So wie ich es verstehe, müsste sie für die Zeit der Schließung nicht bezahlen (außer freiwillig), und es wird trotzdem keine Zeit hinten dran gehängt.
    Ich glaube, dass geistiger Fortschritt an einem gewissen Punkt von uns verlangt, dass wir aufhören, unsere Mitlebewesen zur Befriedigung unserer körperlichen Verlangen zu töten. (Gandhi)

  6. #26
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    Genau, ich zahle freiwillig.
    Und ich hoffe, dass viele andere das auch tun, damit wir nach Corona noch Studios haben.
    Ich müsste aber nicht, sondern könnte meine Zahlung während der Schließung einstellen und zum ursprünglich vereinbarten Termin kündigen.

    Bei uns im Studio gibt es viele jahrelange Stammmitglieder (Zu denen ich auch zähle), für die das Anhängen der Zeit wohl letztlich keinen Unterschied macht.
    Hätte ich aber vorgehabt meinen Vertrag zu kündigen, wäre ich nicht einverstanden gewesen.

  7. #27
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    Mein Mann will seinen Fitnessstudiovertrag kündigen und ich habe heute die Kündigung persönlich abgeben.
    In dem Bestätigungsschreiben des Studio steht, daß der Vertrag erst am 14.7.2022 endet.
    Ist diese lange Laufzeit überhaupt rechtens? Ich meine irgendwann gelesen zu haben, daß sich der Verbraucherschutz dafür eingesetzte hat, hat dies ein Ende hat.?
    Oder muss er wirklich noch ein Jahr komplett zahlen?

  8. #28
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    Wahrscheinlich war gerade eben zufällig erst die Hauptfälligkeit oder sie steht kurz bevor. Das kommt dann drauf an, normalerweise ist Kündigungsfrist 3 Monate vorher und die Laufzeit verlängert sich meist immer um 1 Jahr.

  9. #29
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    Ich habe das hier im Netz gefunden:

    Wie so oft bei Verträgen, steckt der Teufel im Detail. So verlängern sich manche Verträge um einen bestimmten Zeitraum, wenn sie nicht gekündigt werden. Laut Rechtsprechung ist eine stillschweigende Verlängerung lediglich für sechs Monate und bei einem Monatsbeitrag von maximal 50 Euro finanziell zumutbar (BGH, Az.: ZR 193/95).“.



  10. #30
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    Wie hat sich denn das Studio während Corona mit den Beiträgen verhalten? Wurden die weiter abgebucht?

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