Ich bin Mitglied in zwei Studios und beide verlängern jeweils um ein Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt bei beiden drei Monate.
Sie hatten zuletzt im November abgebucht. Also jetzt im Juli ist es seitdem die erste Abbuchung.
Allerdings ist eine Servicepauschale von fast 30 Euro oben drauf gekommen
Mein Mann ist gerade nicht zuhause und er weiß nicht ( nach unserem Telefonat) , ob er dieser Änderung stillschweigend zugestimmt hat, bzw. ob er darüber etwas schriftliches hat.
Ich bin Mitglied in zwei Studios und beide verlängern jeweils um ein Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt bei beiden drei Monate.
Also das mit der Servicepauschale geht nicht, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart.
Die automatische Verlängerung um ein Jahr dürfte wahrscheinlich - im Moment - noch rechtmäßig sein. Das BGH Urteil hilft da nicht weiter. Da steht nämlich nicht, dass eine automatische Verlängerung von höchstens 6 Monaten möglich ist, sondern es wurde ein Fall entschieden, in dem sich der Vertrag um 6 Monate automatisch verlängert hat und das war wirksam. Was bei einer längeren automatischen Verlängerung ist, dazu hat der BGH nichts gesagt.
Es wird ein neues Gesetz zum Verbraucherschutz geben, das ist aber noch nicht in Kraft. Dort ist vorgesehen, dass eine automatische Verlängerung des Vertrags um jeweils mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr unzulässig ist, es sei denn die Verlängerung tritt nur ein, wenn der Kunde spätestens 2 Monate, jedoch frühestens 4 Monate vor Vertragsablauf darauf hingewiesen wird, wie er wann kündigen muss und was passiert, wenn er nicht kündigt.
Das hat so natürlich so kein Fitness Studio in den AGBs, deshalb wird die Vorschrift erst 7 Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.
Danke.
Wenn es interessiert, verweise ich noch mal auf meine Posts auf Seite 175/176 in "Was macht euch wütend". Ich habe seit meinem letzten Schreiben nichts mehr von meinem Fitness-Studio gehört.
Ich glaube, dass geistiger Fortschritt an einem gewissen Punkt von uns verlangt, dass wir aufhören, unsere Mitlebewesen zur Befriedigung unserer körperlichen Verlangen zu töten. (Gandhi)
Vielleicht findet sich ja hier etwas Nützliches: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratg...fitnessstudio/ Einige seiner Tips haben mir sehr geholfen.
Was die dir geschrieben haben, war unverständliches Geschwurbel, das die selbst nicht verstehen. Mir ist aber nicht ganz klar, was du möchtest, den Vertrag wegen Corona kündigen, erst zahlen, wenn alle Corona Beschränkungen weg sind?
Wenn die Leistungen eingeschränkt sind (keine Getränke, keine Umkleide, keine Dusche, usw.) kann man sicher den Mitgliedsbeitrag mindern. Gar nichts zahlen halte ich für schwierig.
Zumindest bei uns sind alle Beschränkungen weg. Man muss lediglich eine Maske anziehen, wenn man sich im Fitness Studio bewegt. Das rechtfertigt aus meiner Sicht keine Minderung.
Ich möchte gar nichts mehr bezahlen. Man muss bedenken, wie lange sich das jetzt hingezogen hat. Inzwischen hat sich meine Gesundheit so verschlechtert (Schulterversteifung und Entzündung) und ich könnte praktisch überhaupt nichts mehr machen, wozu man den Oberkörper bzw. die Arme einsetzen muss. Außerdem hat sich unsere finanzielle Situation durch Corona verschlechtert. So etwas muss meiner Meinung nach einfach berücksichtigt werden in einer solchen Ausnahmesituation.
Ich glaube, dass geistiger Fortschritt an einem gewissen Punkt von uns verlangt, dass wir aufhören, unsere Mitlebewesen zur Befriedigung unserer körperlichen Verlangen zu töten. (Gandhi)
In dem Fall kann der behandelnde Arzt doch ein Attest ausstellen?
Und das kann dem Studio vorgelegt werden als Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Mit dem Argument finanzielle Einbußen kommst du wahrscheinlich nicht weiter. Die finanzielle Situation des Fitness Studios hat sich auch verschlechtert.
Mach es doch so wie Pearli vorgeschlagen hat: außerordentliche Kündigung aufgrund deiner gesundheitlichen Situation. Wenn du eine Bestätigung vom Arzt vorlegst, kommst du problemlos raus.