Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
Also, rechtlich ist es so, dass es auf die Vertragsdauer und die Dauer der "Pause" ankommt, ob das wirksam ist. Erstmal muss man in die AGB schauen, dann auf die Laufzeit. Wenn z.B ein Vertrag 12 Monate läuft und sich jeweils 12 Monate verlängert, wenn er nicht gekündigt wird und für den Fall der längerfristigen Verhinderung wie Schwangerschaft die Klausel enthält, dass die Dauer der Verhinderung dann "nachgeholt" bzw "angehängt" wird, dann ist das unwirksam, weil die Verhinderung wegen Schwangerschaft ja gut ein Jahr betragen kann, also die Vertragsbindung verdoppelt würde. Bei Corona gilt ähnliches: Wer zur Risikogruppe gehört und auch bei geringerer Teilnehmerzahl nicht trainieren kann für noch ein Jahr, darf nicht so lange gebunden werden.
Trixie will aber doch einfach nur nicht mehr trainieren, wollte sie ja schon vor Corona nicht. Und sie wollen ja auch kein ganzes Jahr anhängen...