Also das mit der Servicepauschale geht nicht, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart.

Die automatische Verlängerung um ein Jahr dürfte wahrscheinlich - im Moment - noch rechtmäßig sein. Das BGH Urteil hilft da nicht weiter. Da steht nämlich nicht, dass eine automatische Verlängerung von höchstens 6 Monaten möglich ist, sondern es wurde ein Fall entschieden, in dem sich der Vertrag um 6 Monate automatisch verlängert hat und das war wirksam. Was bei einer längeren automatischen Verlängerung ist, dazu hat der BGH nichts gesagt.

Es wird ein neues Gesetz zum Verbraucherschutz geben, das ist aber noch nicht in Kraft. Dort ist vorgesehen, dass eine automatische Verlängerung des Vertrags um jeweils mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr unzulässig ist, es sei denn die Verlängerung tritt nur ein, wenn der Kunde spätestens 2 Monate, jedoch frühestens 4 Monate vor Vertragsablauf darauf hingewiesen wird, wie er wann kündigen muss und was passiert, wenn er nicht kündigt.

Das hat so natürlich so kein Fitness Studio in den AGBs, deshalb wird die Vorschrift erst 7 Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.