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Thema: Nachlassgericht bzw. Amtsgericht

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  1. #1
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    Standard Nachlassgericht bzw. Amtsgericht

    Bekommt man automatisch eine Benachrichtigung, wenn ein naher Verwandter, also Vater oder Mutter, stirbt?
    Oder nur dann, wenn es etwas zu erben gibt?

  2. #2
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    Vom Nachlassgericht bin ich bisher nur benachrichtigt worden, wenn ein Testament vorgelegen hat. Das kann durchaus einige Zeit dauern.
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

  3. #3
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    Also wird man nur beim Vorliegen eines Testaments benachrichtigt?

  4. #4
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    Mit Sicherheit kann ich dir das nicht beantworten. Bei mir war es so. Ansonsten kam die Info immer über Angehörige, über Krankenhäuser und einmal über die Polizei.
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

  5. #5
    Avatar von erdbeere
    erdbeere ist offline strawberry fields forever
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    Wenn man bestattungspflichtig ist, wird sich auch die Stadt melden.

  6. #6
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    Zitat Zitat von erdbeere Beitrag anzeigen
    Wenn man bestattungspflichtig ist, wird sich auch die Stadt melden.
    Ja, das Ordnungsamt der Stadt, in der Vater oder Mutter gestorben ist, wird sich zwecks Bestattung melden.

  7. #7
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    Zitat Zitat von erdbeere Beitrag anzeigen
    Wenn man bestattungspflichtig ist, wird sich auch die Stadt melden.
    So kenne ich das auch, über eine Arbeitskollegin, die seit Kind und Scheidung der Eltern keinen Kontakt zum Vater mehr hatte.
    Die Bestattung musste sie bezahlen (einfachste Variante), das Erbe hat sie aus gutem Grund ausgeschlagen, der Nachlassverwalter hat ihr dann aber vorher die Möglichkeit gegeben, Gegenstände ohne Wert zu sicher, d.h. u.a. Photos aus der Kindheit mit zwei Brüdern, die als Kinder verstorben waren und sie hatte keine Bilder.

    Damals waren wir gut befreundet, sie musste da nicht ganz alleine durch; die Bestattungskosten konnte sie in Raten zinsfrei abzahlen.

    Ja, es ist sehr traurig und ich wünsche es niemandem.
    Never judge a book by its cover...

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