Also wenn es kein Testament gäbe, würde das Kind nie erfahren ob Mutter oder Vater gestorben sein könnten?
Wo könnte man denn nachfragen, ob die Person noch lebt?
Das Nachlassgericht wird von sich aus nur tätig, wenn ein Testament hinterlegt ist, sonst muss man entsprechende Anträge (Erbscheinserteilung pp) stellen.
Also wenn es kein Testament gäbe, würde das Kind nie erfahren ob Mutter oder Vater gestorben sein könnten?
Wo könnte man denn nachfragen, ob die Person noch lebt?
Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)
Ja, über das Einwohnermeldeamt habe ich vor Jahren auch schon mal eine Adressauskunft bekommen, kostete damals noch 10 DM pro Adresse. Jetzt gibt es die Möglichkeit online, www.adressermittlung.de, da ist es aber wesentlich teurer.
Frieden schafft Reichtum. Reichtum schafft Übermut. Übermut bringt Krieg. Krieg bringt Armut. Armut macht Demut. Demut macht Frieden. - J. G. v. Kaysersberg
Worum geht es denn hier wirklich?
Du fragst, ob man vom Gericht benachrichtigt wird, wenn jemand stirbt. Das ist nur der Fall, wenn man Erbe aufgrund eines vom Erblasser hinterlegten Testaments ist. Die weiteren Fragen zielen in die Richtung, ob man herausbekommen kann, ob jemand, mit dem man wohl offenbar eng verwandt ist, gestorben ist. Deswegen habe ich nach dem Hintergrund gefragt... Falls man den Kontakt zu Eltern abgebrochen hat, dann bekommt man eben keine automatische Nachricht, sondern ist darauf angewiesen, dass einem jemand aus dem Umfeld Bescheid sagt. Die Meldeämter geben nicht ohne Grund an jeden Auskunft, Auskunfteien sind oft nicht wirklich zuverlässig.