Es geht um Folgendes: Wir haben in Deutschland den Grundsatz des gesetzlichen Richters, das heißt, es muss vorher feststehen, wer entscheidet. Deswegen ist es nicht möglich, Schöffen zu entbinden und zu ersetzen, es sei denn, dass einer der gesetzlich geregelten Ausnahmefälle vorliegt.
Ich verstehe dein Problem, aber das ist keins, das das Gericht regeln kann. Dein Arbeitgeber darf dich nicht zwingen, die Schöffenzeit nachzuarbeiten. Dass diese Abrechnung nur an dem Tag gemacht werden kann, verstehe ich auch nicht, ein Tag vorher kann doch wohl kein Problem sein. Und wenn das nicht geht, dann musst du eben in den sauren Apfel beißen und sie außerhalb der regulären Arbeitszeit machen, so leid es mir tut.