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Thema: Schon wieder eine HR-Frage - Gehalt anteilig ausbezahlt

  1. #1
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    Standard Schon wieder eine HR-Frage - Gehalt anteilig ausbezahlt

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    Hallo,

    ich wünsche euch noch alles gute im neuen Jahr, viel Gesundheit, Erfolg und persönliches Wohlergehen!!

    Leider habe ich schon wieder eine HR Frage.
    Mein alter AG, bei dem ich bis zum 31.12. angestellt war, hat mir für Dezember ca. 1/3 weniger ausbezahlt als in anderen Monaten.
    Ich weiß nicht warum. Die Abrechnung liegt mir nicht vor, ebenso wenig meldet man sich auf meine Emails und wenn ich anrufe, werde ich nicht in die HR durchgestellt.
    Mir ist durchaus bewusst, dass über den Jahreswechsel viele Urlaub haben. Dennoch hätte man ja auch alle Papiere rechtzeitig fertigmachen können - ich habe ja nicht erst vor 2 Wochen gekündigt.

    Ich tappe jedenfalls im Dunkeln und überlege fieberhaft, warum 1/3 fehlt. Im Vertrag finde ich keinen Hinweis auf geleistete Zahlungen, die im Falle einer Kündigung zurückerstattet werden müssen. Es wurde auch nichts entsprechendes kommuniziert.

    Habt ihr einen Tipp?

    Wie lange darf sich der AG Zeit lassen, ehe er die Abrechnung zustellt?

    Danke & Liebe Grüße
    Maus

  2. #2
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    Ich weiß nur das hier mit dem Gehalt Ende November Weihnachtsgeld gezahlt wird und das wird, wenn man vor dem 1.4. ausscheidet, wieder zurückgerechnet. Könnte das der Fall sein?
    Never judge a book by its cover...

  3. #3
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    Irgendwie sehe ich meine Antwort nicht mehr..

    Ich kenne es von einem früheren Arbeitsvertrag, da war explizit so eine Rückzahlklausel enthalten.
    Im aktuellen Fall habe ich so eine Klausel nicht. Daher kommt auch meine Verwirrung.

    LG Maus
    Geändert von Maus (04.01.21 um 19:01:54 Uhr)

  4. #4
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    Das muss nicht unbedingt im Arbeitsvertrag stehen, kann auch z.B. tarifvertraglich geregelt sein

  5. #5
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    Zitat Zitat von BettyK Beitrag anzeigen
    Das muss nicht unbedingt im Arbeitsvertrag stehen, kann auch z.B. tarifvertraglich geregelt sein
    So kenne ich das auch.

  6. #6
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    Eine Rückzahlung kann im Arbeitsvertrag geregelt sein, oder im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

    Im Dezember wird auch ein Lohnsteuerjahresausgleich vom AG durchgeführt, allerdings fällt der eher zugunsten des AN aus.

    Solange Du keine Abrechnung hast, ist das auch alles nur geraten.

    Wann kam die Abrechnung sonst üblicherweise?
    Bei uns geht die direkt nach Erstellung raus, wir wollen, dass die MA noch prüfen können, ob alles passt, damit man bei Unstimmigkeiten noch rechtzeitig vor Überweisung eingreifen kann.

    Schreiben mit Frist aufsetzen und per Einschreiben an den AG zustellen lassen, ich denke, da wird der AG dann schon reagieren.

    Edit: mit Austritt bekommst Du auch noch den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerjahresmeldung und die Meldung zur Sozialversicherung. Hast Du das schon?
    Sonst fordere das gleich mit an.
    Geändert von Luna Chiara (04.01.21 um 22:11:26 Uhr)

  7. #7
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    Danke, Luna Chiara, für die ausführliche Antwort.
    Die Abrechnung musste man sich selbst aus dem System runterladen. Da ich keinen Zugriff mehr habe (habe meine Hardware vor 2 Wochen abgegeben), bat ich darum, mir die Unterlagen per Post zuzusenden. Die HR meinte, dass das kein Problem wäre.

    Ich warte jetzt nochmal bis Donnerstag, da kommt dann auch der letzte aus dem Urlaub zurück. Von dem habe ich auch die direkte Durchwahl. Wenn das nicht zur Klärung führt, muss ich das Schreiben aufsetzen.

    LG Maus

  8. #8
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    Hallo,
    hat sich der Minderbetrag schon geklärt?

    Eine Rückforderung vom Weihnachtsgeld wäre mir auch eingefallen. Das wird laut unserem Tarifvertrag nur an MA in einem ungekündigten AV ausbezahlt. Zurückgefordert wird es bei uns allerdings nicht, nach der Auszahlung/Überweisung ist das Thema quasi durch.

    Hattest du Minusstunden, die evtl einbehalten wurden?

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