So ist es in Bayern und so war es gedacht. Jeder, der es anders macht, drängelt sich vor.
„Welche Nachweise benötigen die zwei „engen Kontaktpersonen“ pflegebedürftiger Personen?
Ausweisdokument (Personalausweis / Pass)
Kopie des Ausweises der pflegebedürftigen Person
Nachweis über die Pflegebedürftigkeit der genannten Person: Bspw.
Bestätigung des Pflegegrads der pflegebedürftigen Person (Bescheid des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)); wenn kein Pflegegrad vorhanden ist, Bestätigung der Pflegebedürftigkeit der Person durch einen Arzt oder Gutachten über Pflegebedürftigkeit von der Krankenkasse
(Laut Pflegeversicherungsgesetz gelten alle Menschen als pflegebedürftig, die nach bestimmten Kriterien (bspw. kognitive, körperliche oder psychische Beeinträchtigungen) in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische und betreuerische Hilfen benötigen.)
Schriftliche Bestätigung der pflegebedürftigen Person, dass man eine von zwei engen Kontaktpersonen ist“ das ist ein Auszug von den FAQ des bayr. Ministeriums für Gesundheit.
Und wenn es in anderen Bundesländern Larifari gemacht wird, darf man sich nicht wundern, wenn es dort noch mit Gruppe 2 dümpelt. So war der ursprüngliche Sinn in der Priorisierung.
Ich bin echt glücklich: nach Anlaufschwierigkeiten wurden meine Eltern mit Biontech bei ihrer Hausärztin geimpft. Und sie haben die Impfung sehr gut vertragen.
Als ich am Mittwoch bei unserer Psychiaterin war, sprach sie mich an, wie das mit impfen wäre. Ich sagte gerne, wenn wir denn dürfen. Wir haben beide Übergewicht und bei mir kommt noch der Diabetes dazu. Sie sagte kein Problem, wir melden uns sobald der Impfstoff da ist. Und tadaa, gestern kam schon der Anruf, wir sollen Donnerstag um 8.30 Uhr da sein zur Impfung.
Ich bin so erleichtert, dass mein Mann noch vor seiner OP geimpft wird!
Da hätte ich sonst echt Angst gehabt, dass er sich Covid im Krankenhaus holt....
Klar! Aber dann ist’s kein Wunder, wenn manche Bundesländer hinterherhinken, wenn sich in ihren Gesamtzahlen der Geimpften Leute verbergen, die laut der eigentlich für alle Bundesländer gültigen Impfordnung noch nicht dran wären, weil sie einfach nur jemanden kennen, der 72 ist. Ist ein wenig polemisch, ok...
Aber die ganzen Prioritäten sollen doch sowieso in absehbarer Zeit aufgehoben werden, und für AZ sowieso. Insofern würde ich das jetzt nicht so eng sehen. Abgesehen davon, ist es hier im Saarland mit den pflegebedürftigen Personen und den Nachweisen genau so wie in Bayern.
Ich glaube, dass geistiger Fortschritt an einem gewissen Punkt von uns verlangt, dass wir aufhören, unsere Mitlebewesen zur Befriedigung unserer körperlichen Verlangen zu töten. (Gandhi)
Ich weiß nicht, ob das mit dem Hinterherhinken einiger BL sein kann. Ich dachte, der Impfstoff wird/wurde nach der Bevölkerungszahl prozentual aufgeteilt?
Da können ja "Vordrängler" nicht einkalkuliert sein?
Edit: Ach, Du meinst wahrscheinlich die älteren (Nicht-)Geimpften?
Grübel, nee, bei den Gesamtgeimpften müsste es doch gleich bleiben ...
Geändert von Chiquitita (24.04.21 um 18:23:14 Uhr)
Ich kenne jetzt 1 Person, die sich trotz 1. Teilimpfung mit Corona angesteckt hat. Der Verlauf ist zum Glück nur mild, bis jetzt.
"Simplicity is the ultimate sophistication" (Leonardo da Vinci)
Ich kenne auch eine Mutter, die sich nach ihrer ersten Impfung bei ihrer Tochter angesteckt hat. Dass die Tochter es hatte, kam über den Schnelltest vor der Schule raus. Tochter hat nichts, Mutter nur drei Tage milden Verlauf. Ihre zweite Impfung soll sie in sechs Monaten machen, quasi schon die erste Auffrischimpfung dann.
Das ist doch genau das Hauptziel: milde (bis asymptomatische) Verläufe.
Und wenn das schon nach der Erstimpfung klappt, umso besser.