Ja, die Abwägung des BVerfG kenne ich. Dass die Abweisung der Eilanträge nicht bedeutet, dass die Bundes-Notbremse verfassungsgemäß ist, ist mir ebenfalls bekannt.
Aber nur, weil etwas vielleicht bald vorbei ist und anderen die Einschränkung von Grundrechten persönlich egal sind, weil sie selbst nach 22:00 Uhr nicht auf die Straße gehen, muss ich es wiederum nicht gut finden, dass ich vom Staat ohne irgendein Verschulden oder Gefährdung anderer in meinen Freiheitsrechten beschränkt werde. Insbesondere da ich seit über einem Jahr penibel alle Corona-Regeln eingehalten habe und persönlich mit meiner Verhaltensweise ganz bestimmt nicht negativ zum Infektionsgeschehen beitrage, wenn ich mich von 22:00 - 05:00 Uhr außerhalb meiner Wohnung aufhalte.
Geändert von all about eve (15.05.21 um 20:04:02 Uhr)
H.G. eve
Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?