Das Bundesverfassungsgericht hat den Schaden, den die Bundesnotbremse zur Infektionseindämmung anrichtet, für geringer erachtet als den Schaden, der bei Aufhebung der Bundesnotbremse eintreten kann, das ist die Abwägung bei einstweiligen Anordnungen im Verfassungsrecht. Mehr nicht. Und warum sich alle über diese Ausgangssperre so aufregen, wo man sowieso nichts tun kann und sie jetzt bald überall vorbei ist, weil die Inzidenz unter 100 ist, erschließt sich mir sowieso nicht. ich war schon seit Monaten nicht mehr nach 22 Uhr auf der Straße.