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Thema: Corona Impfungen

  1. #1661
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    Zitat Zitat von Chiquitita Beitrag anzeigen
    Ich lese das auf der BaWü-Seite schon so, dass die Pflegebedürftigkeit irgendwie nachgewiesen sein muss. Sonst könnte ja jeder über 70-Jährige das einfach behaupten.
    Ich schreibe das nun völlig wertfrei:
    Nein, es muss aktuell keine Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden. Man erklärt als Person über 70 Jahre oder mit vorgegeben Erkrankungen mit seiner Unterschrift pflegebedürftig zu sein.
    Früher brauchte es dazu einen Nachweis, nun nicht mehr.

    Allgemein:
    Ich fordere niemanden dazu auf eine ältere Person als pflegebedürftig auszugeben, obwohl sie es nicht ist, nur um an eine Impfung zu kommen.
    Ich erwähnte die Möglichkeit der Kontaktperson, da sich die Rahmenbedingung in Ba-Wü geändert haben und viele das vielleicht nicht wissen. Das war übrigens hier schon mal das Thema.

  2. #1662
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    Zitat Zitat von Samoa Beitrag anzeigen
    Ich schreibe das nun völlig wertfrei:
    Nein, es muss aktuell keine Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden. Man erklärt als Person über 70 Jahre oder mit vorgegeben Erkrankungen mit seiner Unterschrift pflegebedürftig zu sein.
    Früher brauchte es dazu einen Nachweis, nun nicht mehr.
    Richtig finden muss man das aber nicht.
    Als ich eine helfende Hand brauchte, reichte mir jemand seine Pfote!

  3. #1663
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    Es ist immer noch eine falsche Erklärung, die man einer Behörde gegenüber abgibt, und das kann man richtig finden, muss man aber nicht. Ich finde es fragwürdig.

  4. #1664
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    Mutti hat gestern ein Impfangebot bekommen. Nun ist sie ja schon seit Februar geimpft. Anscheinend wird das aber nirgendwo erfasst. Ich riet ihr, mal beim Impfzentrum hier in der Kreisstadt anzurufen und das Angebot auszuschlagen, damit es vielleicht ein anderer annehmen kann. Aber auf dem Wisch stand explizit (las sie mir dann vor), dass man das Schreiben für nichtig halten soll, wäre man schon geimpft wäre und eine Benachrichtigung darüber wäre auch nicht notwendig.

    Nun denn... Auch doof, dass ihr Angebot nicht übertragbar ist, sonst würde ich mich impfen lassen.
    Die letzte Strophe deines Liedes war verklungen, als er deinen Namen rief.
    In mir jedoch wird's nie verstummen. Es singt ganz leise........seelentief.

  5. #1665
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    Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
    Es ist immer noch eine falsche Erklärung, die man einer Behörde gegenüber abgibt, und das kann man richtig finden, muss man aber nicht. Ich finde es fragwürdig.
    Bisher hat das hier ja offenbar auch niemand genutzt.

    Ich fand die Info auf der Website echt nicht so ganz klar, aber egal, ich bin da nicht betroffen.

  6. #1666
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    So ist es in Bayern und so war es gedacht. Jeder, der es anders macht, drängelt sich vor.
    „Welche Nachweise benötigen die zwei „engen Kontaktpersonen“ pflegebedürftiger Personen?
     Ausweisdokument (Personalausweis / Pass)
     Kopie des Ausweises der pflegebedürftigen Person
     Nachweis über die Pflegebedürftigkeit der genannten Person: Bspw.
    Bestätigung des Pflegegrads der pflegebedürftigen Person (Bescheid des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)); wenn kein Pflegegrad vorhanden ist, Bestätigung der Pflegebedürftigkeit der Person durch einen Arzt oder Gutachten über Pflegebedürftigkeit von der Krankenkasse
    (Laut Pflegeversicherungsgesetz gelten alle Menschen als pflegebedürftig, die nach bestimmten Kriterien (bspw. kognitive, körperliche oder psychische Beeinträchtigungen) in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische und betreuerische Hilfen benötigen.)
     Schriftliche Bestätigung der pflegebedürftigen Person, dass man eine von zwei engen Kontaktpersonen ist“ das ist ein Auszug von den FAQ des bayr. Ministeriums für Gesundheit.
    Und wenn es in anderen Bundesländern Larifari gemacht wird, darf man sich nicht wundern, wenn es dort noch mit Gruppe 2 dümpelt. So war der ursprüngliche Sinn in der Priorisierung.

  7. #1667
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    Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
    Es ist immer noch eine falsche Erklärung, die man einer Behörde gegenüber abgibt, und das kann man richtig finden, muss man aber nicht. Ich finde es fragwürdig.
    Aber doch nur, wenn man nicht pflegebedürftig ist oder?

  8. #1668
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    Zitat Zitat von Samoa Beitrag anzeigen
    Aber doch nur, wenn man nicht pflegebedürftig ist oder?
    Ja, sehe ich auch so.
    Was erlaubt ist, ist erlaubt.

  9. #1669
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    Ich bin echt glücklich: nach Anlaufschwierigkeiten wurden meine Eltern mit Biontech bei ihrer Hausärztin geimpft. Und sie haben die Impfung sehr gut vertragen.

    Als ich am Mittwoch bei unserer Psychiaterin war, sprach sie mich an, wie das mit impfen wäre. Ich sagte gerne, wenn wir denn dürfen. Wir haben beide Übergewicht und bei mir kommt noch der Diabetes dazu. Sie sagte kein Problem, wir melden uns sobald der Impfstoff da ist. Und tadaa, gestern kam schon der Anruf, wir sollen Donnerstag um 8.30 Uhr da sein zur Impfung.

    Ich bin so erleichtert, dass mein Mann noch vor seiner OP geimpft wird!
    Da hätte ich sonst echt Angst gehabt, dass er sich Covid im Krankenhaus holt....

  10. #1670
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    Zitat Zitat von Chiquitita Beitrag anzeigen
    Ja, sehe ich auch so.
    Was erlaubt ist, ist erlaubt.
    Klar! Aber dann ist’s kein Wunder, wenn manche Bundesländer hinterherhinken, wenn sich in ihren Gesamtzahlen der Geimpften Leute verbergen, die laut der eigentlich für alle Bundesländer gültigen Impfordnung noch nicht dran wären, weil sie einfach nur jemanden kennen, der 72 ist. Ist ein wenig polemisch, ok...

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