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Thema: Corona Impfungen

  1. #3821
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    Der Arbeitgeber kann eigentlich nicht so aus dem Ärmel entscheiden, sondern ist immer noch an die Corona-Arbeitsschutzverordnung gebunden, die ja seit 10.09. in aktualisierter Fassung gültig ist. Diese ist gültig, solange der Deutsche Bundestag das Fortbestehen der pandemischen Lage beschliesst.

    https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/corona-arbeitsschutzverordnung-verlaengert-und-ergaenzt.html

    Ausserdem dürften da auch die Berufsgenossenschaften noch ein Wörtchen mitreden. Jeder Arbeitgeber täte gut daran, ein Konzept zu haben, wie die Regelungen jeweils sind. Auf Kollegenebene Lockerungen festzulegen, halte ich für juristisch fragwürdig. Immerhin gibt es genug Fälle, wo eine Corona-Infektion als Arbeitsunfall/Berufskrankheit anerkannt worden ist.

    Und es gibt auch nur wenige Berufsfelder, wo der Arbeitgeber Anspruch auf die Mitteilung des Impfstatus hat, aktuell nur in Kitas, Schulen und Pflegeheimen, Obdachlosenunterkünften, Krankenhäusern, Pflegediensten u.ä.

    Unser Arbeitgeber hat noch nichts gelockert, sondern im Gegenteil die für September geplante Reduzierung der Arbeitszeit im Home-Office zurückgenommen.
    Geändert von Mäusken (16.09.21 um 09:09:16 Uhr)
    Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".

  2. #3822
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    Die Maske soll ja aber nicht nur zum Schutz der freiwillig ungeimpften getragen werden, sondern von allem, um vor allem auch die zu schützen, die sich nicht impfen lassen können. Und auch ein geimpfter Kollege kann ja die anderen rein theoretisch anstecken und eine(r) bringt es mit heim zu seinen Kindern.
    Die Argumentation vom Weglassen der Masken, wenn alle geimpft sind, ist für mich (derzeit und in der aktuellen Situation noch) nicht schlüssig.

    Mir geht es dabei auch weniger um die, die sich freiwillig nicht impfen lassen, sondern um die anderen, die nicht können und die gilt es zu schützen, so gut es geht, in den kommenden Wochen und Monaten.

  3. #3823
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    Mal abgesehen, von meinen ungeimpften Kolleginnen, wäre ich schon froh, wenn die sich so wie im Job vorgeschrieben 2x die Woche testen lassen würden. Hab hier noch nie ein Testergebnis gesehen und auch nicht gehört, dass sie eine Test haben machen lassen. Diskutieren ist sinnlos. Aber laut Inzidenz müssen sie das jetzt wieder tun. Da bin ich mal gespannt.

  4. #3824
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    Die Ignoranz und das Theater, was viele wegen Tests und Masken veranstalten, finde ich auch langsam unerträglich.
    Was sollen denn da die (kleineren) Kinder sagen, die in den Schulen derzeit den ganzen Tag mit Maske sitzen und ständig getestet werden und das ohne Murren und Stänkern einfach hinnehmen, und die Erwachsenen, die nicht in der Lage sind, sowas auch einfach mal zu akzeptieren. Da wird teilweise schon wegen dem kurzem Tragen der Maske beim Einkaufen ein Fass aufgemacht, vom Tragen bei anderen Gelegenheiten mal ganz zu schweigen..
    Viele können sich derzeit von den Kindern ne Scheibe abschneiden, was Respekt und Solidarität betrifft.
    Geändert von Adrienne (16.09.21 um 17:27:15 Uhr)

  5. #3825
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    In NRW sind Chorproben ohne Maske erlaubt, wenn die Sänger*innen immunisiert (geimpft oder genesen) oder getestet (PCR-Tests!) sind.

    Bei der letzten Probe hat eine zugegeben, nicht geimpft zu sein. Die singt aber ohne Maske. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie vor der Probe einen PCR-Test gemacht hat. Ich bin zwar selber geimpft, finde das aber total sch.... und überlege, da b.a.w. nicht mehr hinzugehen.
    Manche Menschen sind furchtbar einfach, andere sind einfach furchtbar

  6. #3826
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    War gestern auf der Website eines Berliner Clubs und fand deren Konzept sehr gut: 2G UND ZUSÄTZLICH aktueller obligatorischer Schnelltest, dann Aufenthalt ohne Maske möglich. Damit würde ich mich sicher fühlen, mit purem 2G hätte ich schon ganz gerne Abstand oder Maske.
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  7. #3827
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    Zitat Zitat von Peppermintpatty Beitrag anzeigen
    In NRW sind Chorproben ohne Maske erlaubt, wenn die Sänger*innen immunisiert (geimpft oder genesen) oder getestet (PCR-Tests!) sind.

    Bei der letzten Probe hat eine zugegeben, nicht geimpft zu sein. Die singt aber ohne Maske. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie vor der Probe einen PCR-Test gemacht hat. Ich bin zwar selber geimpft, finde das aber total sch.... und überlege, da b.a.w. nicht mehr hinzugehen.
    Aber müsste man das nicht nachweisen, zumindest einmalig? Der Veranstalter ist doch eigentlich angehalten, das zu prüfen.

    Aber ja, viele interessiert das alles gar nicht. Ich war am Wochenende in Ulm, Sushi essen, im Innenraum, in der Innenstadt, weder wurden wir nach Impfnachweisen noch nach Kontaktdaten gefragt.
    Am nächsten Tag ebenso Innenstadt, Innenraum, lediglich das Zertifikat wollte man sehen, keinerlei Kontaktdatenerfassung. Große Restaurantkette.
    Bisher hab ich effektiv noch nicht einmal irgendwo Kontaktdaten hinterlassen müssen, nur einmal bei einer Schloßführung.

  8. #3828
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    Bei einer Chorprobe sehe ich auf der einen Seite den Vorstand des Vereins in der Pflicht und auf der anderen Seite den Vermieter der Lokalität, die sich über die örtlichen Gegebenheiten und Konzepte verständigen müssen. Vielleicht kann ein Chor sich auf Empfehlungen eines Dachverbandes stützen.

    Aus meiner Sicht kann eine sichere Chorprobe nur so verlaufen, dass für jedes Ereignis eine Anwesenheitsliste geführt wird, in der für jeden Anwesenden der Status dokumentiert wird, und das heisst, dass jeder Anwesende den Nachweis vorlegen muss. Aus Datenschutzgründen wird das vermutlich bei jeder einzelnen Chorprobe erneut erfasst werden müssen. Und dann muss entweder der kleinste gemeinsame Nenner gefahren werden oder das Verhalten bezüglich Maske und Abstand jeder Person entsprechend den erfassten Daten nachgehalten.

    Für den Square-Dance-Dachverband hat die Präsidentin mal folgende persönliche Anregungen für das Hygienekonzept eines Tanzabends gegeben (sind aber keine Empfehlungen des Dachverbands):

    Betreten des Tanzortes mit Maske

    Hände waschen und desinfizieren

    Ggf. kontaktlos Temperatur messen

    Anwesenheitslisten führen

    Die 3 „G´s“: – genesen, geimpft und getestet – prüfen und dokumentieren
    Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".

  9. #3829
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    Zitat Zitat von Mäusken Beitrag anzeigen
    Bei einer Chorprobe sehe ich auf der einen Seite den Vorstand des Vereins in der Pflicht und auf der anderen Seite den Vermieter der Lokalität, die sich über die örtlichen Gegebenheiten und Konzepte verständigen müssen. Vielleicht kann ein Chor sich auf Empfehlungen eines Dachverbandes stützen.
    Ich sehe da auch den Vorstand in der Pflicht. Ich muss mal mit ihr telefonieren ....
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  10. #3830
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    Das mit dem Chor finde ich schräg und verstehe nicht, dass das erlaubt ist (auch wenn nur geimpft und getestet blabla) wenn in den Schulen singen verboten ist (aktuell nur leise und mit Maske).

    Mir gehen die Erwachsenen bei dem Thema Corona auch dermaßen auf den Senkel.

    Für mich sind viele Regelungen arg unverständlich. In manchen Bundesländern sind Schüler und Kinder bis 16 Jahren von der 3G Regel ausgenommen und hier Zicken manche rum, dass sie das Testheft der Schuleheft nicht akzeptieren und die Kids so 2x am Tag testen müssen.

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