Unsere Gärten stoßen im hinter Teil des Grundstücks aneinander. Als wir damals gebaut hatten, gab es eine Bebauungsgrenze von 15 Metern, die nicht bebaut werden durfte, weil angeblich irgendwann ein Weg durch die Gärten geplant war.
Ich habe keine Ahnung, ob das immer noch gültig ist.
Ein richtig zementierte Pool würde dann ja eine bauliche Veränderung sein.