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Thema: Urlaub mit Impfung?

  1. #71
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    Zitat Zitat von Beautybuendel Beitrag anzeigen
    Bird, magst Du verraten, um welchen Ort es sich handelt, wo Ihr ein Ferienhaus direkt am Wasser habt? Wir suchen so etwas immer.
    P.S.: ach so, Interesse nur, wenn es sich um Nordholland handelt.
    Bir,
    würdest du es mir auch verraten?
    Liebe Grüße
    Catweezle

  2. #72
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    Was bedeutet denn Testpflicht für Urlaubsrückkehrer? Testen am Urlaubsort, und was wenn man dann positiv ist? Oder testen wenn man zurück ist? Ich weiß dass es letztes Jahr eine Teststation auf der Autobahn bei uns gab für Rückkehr aus Frankreich... Meine Schwester ist zur Zeit in Frankreich und hat Panik was da jetzt auf sie zukommt.

  3. #73
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    Heute soll eine neue Verordnung herauskommen. Alle Reisenden sollen bei ihrer Rückkehr nach Deutschland einen negativen Corona-Test vorlegen. Als Nachweis gelten ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder ein maximal 72 Stunden zurückliegender PCR-Test. Den Test kann Deine Schwester also noch in Frankreich machen, denn die Rückfahrt dauert ja sicher keine 48 Stunden.

    Wer Urlaub in einem Risikogebiet gemacht hat, muss die Rückreise außerdem noch digital anmelden, und wer aus einem Hochrisikogebiet zurückgekehrt ist, muss 10 Tage in Quarantäne. Wenn ein Nachweis vorliegt, dass man geimpft oder genesen ist, verkürzt sich die Zeit auf fünf Tage.
    Frieden schafft Reichtum. Reichtum schafft Übermut. Übermut bringt Krieg. Krieg bringt Armut. Armut macht Demut. Demut macht Frieden. - J. G. v. Kaysersberg

  4. #74
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    Danke Corinne das habe ich auch gelesen, aber was passiert wenn man positiv getestet wird?

  5. #75
    Avatar von Medha
    Medha ist gerade online Spritzenkassen Anwärterin
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    Zitat Zitat von Corinne Beitrag anzeigen
    Heute soll eine neue Verordnung herauskommen. Alle Reisenden sollen bei ihrer Rückkehr nach Deutschland einen negativen Corona-Test vorlegen. Als Nachweis gelten ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder ein maximal 72 Stunden zurückliegender PCR-Test. Den Test kann Deine Schwester also noch in Frankreich machen, denn die Rückfahrt dauert ja sicher keine 48 Stunden.

    Wer Urlaub in einem Risikogebiet gemacht hat, muss die Rückreise außerdem noch digital anmelden, und wer aus einem Hochrisikogebiet zurückgekehrt ist, muss 10 Tage in Quarantäne. Wenn ein Nachweis vorliegt, dass man geimpft oder genesen ist, verkürzt sich die Zeit auf fünf Tage.
    Das soll aber nur für Ungeimpfte und Nichtgenesene gelten.
    “There are many ways you can establish your own path,” he said, sounding very much like the teacher he is. “The reason I love my catch phrase, ‘Make it work,’ is because it is not just about what is happening in the workroom, it is about life. Taking the existing conditions, the things we have available to us, and rallying them to ascend to a place of success.” (Tim Gunn)

  6. #76
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    Dann soll man 10 Tage in Quarantäne gehen. Da wäre es für Deine Schwester dann besser, sie lässt sich erst nach der Rückreise in D. testen. Den Hausarzt würde ich nach positiver Testung zur Sicherheit auch noch anrufen. Das braucht man aber eigentlich nur, wenn die Symptome nicht weggehen oder sich verschlimmern.
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  7. #77
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    Zitat Zitat von Medha Beitrag anzeigen
    Das soll aber nur für Ungeimpfte und Nichtgenesene gelten.
    Ja, davon bin ich jetzt bei Trixis Schwester ausgegangen. Ansonsten wäre es ja nicht problematisch, vorausgesetzt, man hat den Impfpass bzw. dabei.
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  8. #78
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    Alles klar, danke euch!

  9. #79
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    Zitat Zitat von Corinne Beitrag anzeigen
    wer aus einem Hochrisikogebiet zurückgekehrt ist, muss 10 Tage in Quarantäne. Wenn ein Nachweis vorliegt, dass man geimpft oder genesen ist, verkürzt sich die Zeit auf fünf Tage.
    Wenn man den Impfnachweis vor Rückreise übermittelt, muss man als Geimpfter nicht in Quarantäne. Man ist befreit sobald der Nachweis über die vollständige Impfung übermittelt wurde.

    "Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Das gilt für alle Einreisenden nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet oder einfachen Risikogebiet. Die Quarantäne kann dann ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden.

    Wird der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich."

    (Quelle: https://www.bundesgesundheitsministe...nreisende.html )
    Geändert von Exuser69 (30.07.21 um 08:37:03 Uhr)

  10. #80
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    Zitat Zitat von Corinne Beitrag anzeigen
    Dann soll man 10 Tage in Quarantäne gehen. Da wäre es für Deine Schwester dann besser, sie lässt sich erst nach der Rückreise in D. testen. Den Hausarzt würde ich nach positiver Testung zur Sicherheit auch noch anrufen. Das braucht man aber eigentlich nur, wenn die Symptome nicht weggehen oder sich verschlimmern.
    Man muss den negativen Test aber doch bei Einreise vorlegen, er muss also vor Antritt der Rückreise gemacht werden.
    "Die Nachweise sind bei der Einreise mitzuführen und bei "stichprobenhaften" Überprüfungen durch die Behörden vorzulegen, wie es im Entwurf heißt."
    Geändert von Davantage (30.07.21 um 08:51:07 Uhr)

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