Meine Arbeitskollegin meint, auch wenn das Kind volljährig ist, und noch im Studium oder Lehre ist hat man die Lohnsteuerklasse 2 weiterhin. Ist das richtig ?
Was ist wenn das Kind auszieht, behält man dann auch noch die 2 wenn das Kind studiert ?
Meine Arbeitskollegin meint, auch wenn das Kind volljährig ist, und noch im Studium oder Lehre ist hat man die Lohnsteuerklasse 2 weiterhin. Ist das richtig ?
Was ist wenn das Kind auszieht, behält man dann auch noch die 2 wenn das Kind studiert ?
So, habe die Antwort beim FA erfragt. Sobald das Kind auszieht rutscht man wieder in die 1
Auch wenn ein Partner bei einem einzieht (sich unter der Adresse anmeldet), ist Steuerklasse 2 Geschichte. Da ist das Finanzamt gnadenlos.