Nein, ich meinte nicht dass er entscheidet, sondern ob er es meldet. Aber dann muss ich das wohl selbst tun. Danke, Maureen!
Nein, ich meinte nicht dass er entscheidet, sondern ob er es meldet. Aber dann muss ich das wohl selbst tun. Danke, Maureen!
Meine Arbeitskollegin meint, auch wenn das Kind volljährig ist, und noch im Studium oder Lehre ist hat man die Lohnsteuerklasse 2 weiterhin. Ist das richtig ?
Was ist wenn das Kind auszieht, behält man dann auch noch die 2 wenn das Kind studiert ?
So, habe die Antwort beim FA erfragt. Sobald das Kind auszieht rutscht man wieder in die 1