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Thema: Lohnsterklassen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Nein, ich meinte nicht dass er entscheidet, sondern ob er es meldet. Aber dann muss ich das wohl selbst tun. Danke, Maureen!

  2. #2
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    Meine Arbeitskollegin meint, auch wenn das Kind volljährig ist, und noch im Studium oder Lehre ist hat man die Lohnsteuerklasse 2 weiterhin. Ist das richtig ?

    Was ist wenn das Kind auszieht, behält man dann auch noch die 2 wenn das Kind studiert ?

  3. #3
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    So, habe die Antwort beim FA erfragt. Sobald das Kind auszieht rutscht man wieder in die 1

  4. #4
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    Zitat Zitat von NicoleHH Beitrag anzeigen
    So, habe die Antwort beim FA erfragt. Sobald das Kind auszieht rutscht man wieder in die 1
    Sobald es eigenes Einkommen hat aber auch schon. Zumindest wenn es voll verdient, da gibt es wohl Bemessungsgrenzen bei der Ausbildungsvergütung.
    Never judge a book by its cover...

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