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Thema: Lohnsterklassen

  1. #1
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    Standard Lohnsterklassen

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    Hallo,

    weiss jemand welche Lohnsteuerklasse ein Hinterbliebener mit Kind bekommt, wenn der Partner verstorben ist ?

    Für 1 Jahr gibt es die Klasse 3, und danach ?

    Klasse 1 für verwitwet oder Klasse 2 für alleinerziehend ?

  2. #2
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    Zitat Zitat von NicoleHH Beitrag anzeigen
    Hallo,

    weiss jemand welche Lohnsteuerklasse ein Hinterbliebener mit Kind bekommt, wenn der Partner verstorben ist ?

    Für 1 Jahr gibt es die Klasse 3, und danach ?

    Klasse 1 für verwitwet oder Klasse 2 für alleinerziehend ?
    Im Todesjahr gilt die bisherige Steuerklasse.

    Im darauffolgenden Jahr kann man das sog. Gnadensplitting wählen. Heißt, auch da gilt dann noch die bisherige Zusammenveranlagung.

  3. #3
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    Aha, also wenn es vorher zb. Klasse 3 und 5 war, bleibt es für den Hinterbliebenen 1 Jahr weiterhin Klasse 3. Und nach einem Jahr kann man durch das Gnadenspöitting auch noch die 3 behalten ?
    Für wie lange ?
    Und danach ?

  4. #4
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    Steuerklasse 3 geht nur für das Folgejahr. Im zweiten Kslenderjahr nach dem Ableben des Ehepartners gilt man als ledig.

    Wenn ein minderjähriges Kind dauerhaft mit im Haushalt lebt, kann man Steuerklasse 2 beantragen. Ansonsten fällt man in Steuerklasse 1.

  5. #5
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    Danke

  6. #6
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    Das wird aber von alleine vom Arbeitgeber gemacht oder muss man dafür selbst sorgen? Na

  7. #7
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    Zitat Zitat von Madame Beitrag anzeigen
    Das wird aber von alleine vom Arbeitgeber gemacht oder muss man dafür selbst sorgen? Na
    Der Arbeitgeber entscheidet natürlich nicht über deine Lohnsteuerklasse.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Madame Beitrag anzeigen
    Das wird aber von alleine vom Arbeitgeber gemacht oder muss man dafür selbst sorgen? Na
    Seit wann entscheidet der Arbeitgeber über deine Lohnsteuerklasse?

  9. #9
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    Da muss sich jeder selbst drum kümmern. Der Arbeitgeber hat damit nichts zu tun (er muss die Elstam zur Abrechnung verwenden, die ihm das Finanzamt übermittelt) und kann einen den Antrag für den Steuerklassenwechsel auch nicht abnehmen. Bei ausländischen Mitarbeitern mache ich schon mal eine Ausnahme, da helfe ich beim Ausfüllen des Antrags, mehr aber auch nicht. Das entsprechende Formular findet man online. Ist kein großer Zauber.

  10. #10
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    Nein, ich meinte nicht dass er entscheidet, sondern ob er es meldet. Aber dann muss ich das wohl selbst tun. Danke, Maureen!

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