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Thema: Lohnsterklassen

  1. #11
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    Meine Arbeitskollegin meint, auch wenn das Kind volljährig ist, und noch im Studium oder Lehre ist hat man die Lohnsteuerklasse 2 weiterhin. Ist das richtig ?

    Was ist wenn das Kind auszieht, behält man dann auch noch die 2 wenn das Kind studiert ?

  2. #12
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    So, habe die Antwort beim FA erfragt. Sobald das Kind auszieht rutscht man wieder in die 1

  3. #13
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    Zitat Zitat von NicoleHH Beitrag anzeigen
    So, habe die Antwort beim FA erfragt. Sobald das Kind auszieht rutscht man wieder in die 1
    Sobald es eigenes Einkommen hat aber auch schon. Zumindest wenn es voll verdient, da gibt es wohl Bemessungsgrenzen bei der Ausbildungsvergütung.
    Never judge a book by its cover...

  4. #14
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    Auch wenn ein Partner bei einem einzieht (sich unter der Adresse anmeldet), ist Steuerklasse 2 Geschichte. Da ist das Finanzamt gnadenlos.

  5. #15
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    Zitat Zitat von Maureen Beitrag anzeigen
    Auch wenn ein Partner bei einem einzieht (sich unter der Adresse anmeldet), ist Steuerklasse 2 Geschichte. Da ist das Finanzamt gnadenlos.
    Naja, das ist ja irgendwie logisch. Steuerklasse 2 ist für Alleinerziehende und mit Partner ist man nicht mehr alleinerziehend und erfüllt die Voraussetzungen nicht mehr.

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