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Thema: Betrug bei Onlineverkäufen

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Polarlicht Beitrag anzeigen
    Ich würde in jedem Fall davon abraten, ein Bild des Ausweises online zu übermitteln. Das kann weitreichende Folgen haben.
    Betrug zum Nachteil des Verkäufers bei PayPal kann wie folgt aussehen: Der Käufer verlangt zB unversicherten Versand oder den Versand an eine andere Anschrift als die hinterlegte. Der VK geht aus Unwissen darauf ein. Dann wird behauptet, die Ware sei nicht angekommen und der VK ist sowohl die Ware als auch das Geld los. Ich hatte hier einen Fall, da wurde jemand auf diesem Weg um 15.000 Euro betrogen.
    Oder der Käufer behauptet, die Ware sei mangelhaft, obwohl dies nicht der Fall ist und eröffnet einen Fall, der zu Ungunsten des VK ausgeht.
    Genau so.

    und genauso wäre es mit der Bezahlfunktion, sei es bei ebay oder ebay Kleinanzeigen. Wenn der Käufer Quatsch behauptet, bekomme ich mein Geld nicht.Selbst wenn ich es versichert versende, besteht Betrugsmöglichkeit, er kann behaupten, die Sachen wären kaputt etc. Daher nutze ich das nicht.
    Geändert von Adrienne (26.01.22 um 11:04:09 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von Nele S Beitrag anzeigen
    eBay Kleinanzeigen hat doch eine Bezahlfunktion. Wird die nicht so gerne verwendet?
    Das hatte ich jetzt öfters schon als Käufer und fand ich gut.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Kleine Zuckerfee Beitrag anzeigen
    Um als Verkäufer Dein Geld zu erhalten, musst Du nicht nur eine Bankverbindung angeben, sondern auch durch Vorlage eines Kontoauszuges oder eines Fotos der EC-Karte beweisen, dass es Deine Bankverbindung ist. Da der Dienstleister für die Zahlungsabwicklung in den Niederlanden sitzt, wird von dort dann oft noch das Hochladen von Bildern des Ausweises verlangt. Das wollen viele nicht (ich auch nicht).
    Vinted hatte bei mir vor einer Weile auch verlangt, dass ich eine Kopie vom Perso per Mail nach Litauen sende, sonst wollten sie mir das Geld nicht auszahlen. Nach langen Diskussionen habe ich dann doch mein Geld bekommen.

  4. #4
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    Die Banken buchen das nicht immer einfach so zurück. Oft muss man eine Anzeigenbescheinigung vorlegen.

  5. #5
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    Ja, innerhalb der Frist ist das möglich. Das zieht dann allerdings trotzdem eine Forderung der geschädigten Institution nach sich, die den Kontoinhaber zunächst einmal trifft.

  6. #6
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    Mir wär das schon alles viel zu stressig, einem Betrug mit meinem Konto hinterherzurennen und mich rumzuärgern. Das versuche lieber im Vornherein zu vermeiden, was ja eben eingeltich ganz einfach geht, gibt ja andere Möglichkeiten.
    Ich hatte einmal einen Betrug mit meiner Amex, muss ich nicht mehr haben.

    Auch wenn ich mein Geld wiederbekomme, bleibt ein ungutes Gefühl für die Zukunft.

  7. #7
    Avatar von Medha
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    Zitat Zitat von Adrienne Beitrag anzeigen
    ...Ich hatte einmal einen Betrug mit meiner Amex, muss ich nicht mehr haben.

    ...
    Amex ist da ja recht stressfrei. Bisher hatte ich 2x Fremdeinsatz mit Kreditkarten. Beides mal nach Auslandsreisen auf denen ich die eingesetzt hatte. Bei Visa musste ich Strafanzeige stellen und die für die Rückerstattung einreichen, bei Amex hat ein Anruf gereicht und die haben alles geregelt. Das einzige was dann noch etwas umständlich war, dass die überall wo ich die Karte für regelmässige Zahlungen hinterlegt hatte, die neue Kartennummer eingeben musste.

    Worauf ich vorhin hinauswollte: es kommt halt auch darauf an, was man an wen online verkauft.
    “There are many ways you can establish your own path,” he said, sounding very much like the teacher he is. “The reason I love my catch phrase, ‘Make it work,’ is because it is not just about what is happening in the workroom, it is about life. Taking the existing conditions, the things we have available to us, and rallying them to ascend to a place of success.” (Tim Gunn)

  8. #8
    Avatar von Medha
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    Bei meiner Bank, VoBa, ist das auch so.

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