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Thema: Problem mit Rücksendung einer Retoure

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  1. #1
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    Ich würde mit dem Rechtsanwalt "drohen" und ihnen einen Frist setzen. Ggf. eine wirklich förmliche Email. Wenn das nicht hilft, in Verzug setzen, die Dinger abholen zu lassen das allerdings schriftlich, per Einschreiben, das wäre es mir wert.
    Solltest du Rechtschutzversichert sein, meine RSV hat eine Anwaltshotline, an die man sich kostenfrei wenden kann, da wird man meist schnell und gut beraten, wenn es um solche Sachen geht.

    Alternativ: Verbraucherschutz! Das grenzt ja schon an Vorsatz, was dort betrieben wird.
    Manchmal ist der Bezug zur Realität halt einfach in der Wäsche...

  2. #2
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    Eine Frist habe ich schon gesetzt, bis Freitag 24.06.2022. Sieht man ja, was daraus geworden ist. Nur noch eine weitere dämlichere E-Mail, die nicht auf das Problem eingeht.

    Ja, rechtsschutzversichert sind wir, an die Anwaltshotline habe ich auch schon gedacht. Aber solange ich nicht wirklich einen Anwalt einschalte, können die das ja einfach weiter aussitzen und irgendwas schreiben. Meine Mails und Anrufe laufen alle über den Versandhändler, der das wiederum an den Verkäufer weiter gibt. Die Rechnung allerdings ist vom Versandhändler, der wiederum hat die Forderung an Ratepay abgetreten. Ich bin gerade etwas überfragt, wer denn da nun der eigentliche Adressat ist. Der Versandhändler bestätigt mir zwar im Telefonat, daß die Rücksendung für mich kostenfrei ist, aber hat entweder kein Druckmittel ggü. dem Verkäufer oder sitzt das auch einfach aus.

    Ich habe gerade mal auf der Homepage vom Verbraucherschutz geguckt, die sollten ja mit so kuriosem Kram öfter mal zu tun haben, hoffe ich jedenfalls. Und eine kostenlose telefonische Kurzberatung wird dort auch angeboten. Die Hotline der RSV suche ich auch schon mal raus....
    Auf geht´s!

  3. #3
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    Vielleicht hat ja mal jemand ein ähnliches Problem.... Vor zwei Wochen hat der Versandhandel das sog. Eskalationsteam eingeschaltet, die laut deren Auskunft noch mal andere Möglichkeiten haben. Passiert ist aber nix. Die Pakete stehen hier immer noch und deswegen habe ich gestern endlich mal die Rechtsberatung von unserer Rechtsschutzversicherung angerufen. Der Rechtsanwalt hat mir gesagt, ich müsse die Ware nicht bis zum Tag X aufbewahren, wir sollen eine Frist von zwei Wochen setzen, mit der wir den Verkäufer auffordern, die Ware zurück zu nehmen/abzuholen und danach können wir damit tun und lassen, was wir wollen. Auch wenn es in unserem Fall wohl entsorgen ist und wir dann auf den Kosten sitzen bleiben. Immerhin stehen die Pakete mir dann nicht mehr im Weg rum.
    Auf geht´s!

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