Nein, da ändert sich nichts für dich. Für neue Arbeitsverträge ab dem 1.8. müssen die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich festgehalten werden. Das Nachweisgesetz gibt es schon länger, nur hat das bisher niemand interessiert, da ein Verstoß keine Folgen hatte. Jetzt stellt ein Verstoß eine Owi dar und es gibt ein Bußgeld für den Arbeitgeber.

Aber auch bei einem Verstoß gegen das Nachweisgesetz bleibt der Arbeitsvertrag dennoch wirksam.