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Wo und wie wird Kernarbeitszeit geregelt?

Kernarbeitszeit basiert nicht auf einer gesetzlichen Regelung. Ob es in Unternehmen oder Betrieben Kernarbeitszeit gibt, entscheidet der Arbeitgeber. Hat die Organisation einen Betriebsrat, so sollte die Kernarbeitszeit von den Betriebsparteien über eine Betriebsvereinbarung geregelt werden, denn der Betriebsrat hat bei Regelungen zur Arbeitszeit weitreichende Mitbestimmungsrechte.

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz benötigt der Arbeitgeber für die Einführung von Gleitzeit die Zustimmung des Betriebsrates. Mitbestimmen darf dieser u.a. über den Beginn und das Ende der Gleitphasen sowie über die eigentliche Kernarbeitszeit.

Gibt es in einem Unternehmen keinen Betriebsrat, kann der Arbeitgeber Gleitzeit und Kernarbeitszeit über eine Dienstanweisung einführen. Die Regelung über einzelne Arbeitsverträge ist eher die Ausnahme.

https://www.personio.de/hr-lexikon/kernarbeitszeit/#2

Ziemlich eindeutige Sachlage.